Alle EU-Länder gehören der Wirtschafts- und Währungsunion an. Die Einführung des Euro ist einer der wichtigsten Bestandteile dieses Politikfeldes. Schweden, Dänemark und das Vereinigte Königreich stehen dem Euro allerdings ablehnend gegenüber.
Nachdem ihr Vorläufer, das Europäische Währungssystem, einige Schwächen offenbart hatte, nahm der Europäische Rat von Madrid im Juni 1989 einen Dreistufenplan zur Schaffung der Wirtschafts- und Währungsunion an. Dieser Plan wurde Teil des Maastrichter Vertrags (1991).
Die erste Stufe begann am 1. Juli 1990 und umfasste die vollständige Liberalisierung des Kapitalverkehrs innerhalb der EU, die Aufstockung der Strukturfonds und die Konvergenz der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten. Die zweite Stufe begann am 1. Januar 1994 und umfasste unter anderem die Unabhängigkeit der nationalen Zentralbanken und Regeln zur Eindämmung der nationalen Haushaltsdefizite. Die dritte Stufe begann mit der Einführung des Euro am 1. Januar 1999 in elf Mitgliedstaaten (Griechenland kam erst am 1. Januar 2001 hinzu). Die Europäische Zentralbank war von nun an für die Geldpolitik zuständig. Seit März 2002 ist der Euro das einzige gesetzliche Zahlungsmittel in den Ländern der Eurozone. Dänemark und Großbritannien hatten sich im Vertrag von Maastricht eine Opt-out-Klausel vorbehalten. Schweden verletzte die Konvergenzkriterien bewusst, damit es den Euro nicht einführen musste.
Die seither neu beigetretenen Mitgliedstaaten bereiten sich darauf vor, dem Euroraum beizutreten, sobald die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind. Slowenien hat dies als erstes geschafft und wurde am 1.1.2007 Mitglied, gefolgt von Malta und Zypern am 1.1.2008 und der Slowakei am 1. Januar 2009.
Ein Land kann erst dann den Euro einführen, wenn es die Konvergenzkriterien erfüllt hat. Diese betreffen Preisstabilität, Zinssätze, Haushaltsdefizite, den öffentlichen Schuldenstand und Wechselkursstabilität.
Zusätzlich zu den Konvergenzkriterien schloss der Europäische Rat im Juni 1997 den so genannten Stabilitäts- und Wachstumspakt, nach dem jedes Land der Eurozone, dessen Haushaltsdefizit 3 % übersteigt, bestraft werden kann. Im Nachhinein wurde der Pakt als zu streng beurteilt und deshalb im März 2005 reformiert.
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