Die negativen Referenden - am 29. Mai 2005 in Frankreich und am 1. Juni 2005 in den Niederlanden - über den „Vertrag über eine Verfassung für Europa“ stürzten die Europäische Union in eine tiefe Identitätskrise, die man schlichtweg als „Reflexionsphase“ betitelte. Regierungswechsel in den Niederlanden (2006) und in Frankreich (2007) ermöglichten schließlich, dass die Vertragsverhandlungen im Sommer 2007 wieder aufgenommen werden konnten. Der daraus entstandene „Reformvertrag“ wurde nach seiner Unterzeichnung am 13. Dezember 2007 in Portugal durch die europäischen Staats- und Regierungschefs „Vertrag von Lissabon“ getauft.
Die grundlegenden Ideen des „Konvents zur Zukunft Europas“ aus dem Jahr 2002/2003 wurden in den neuen Vertragstext übernommen, während auf symbolische Elemente wie der europäischen Flagge und Hymne verzichtet wurde. So konnten sowohl Staaten wie Deutschland, die dem Verfassungsvertrag wohlwollend gegenüber standen, als auch Frankreich, das diesen abgelehnt hatte, zufrieden gestellt werden.
Fernab vom „Plan B“, den Oppositionelle in Frankreich nach der Abkehr vom Verfassungsvertrag versprochen hatten, regelt der „Lissabonner Vertrag“ zahlreiche institutionelle Probleme und enthält wichtige demokratische Elemente. Dennoch wird sich erst zeigen müssen, ob er auch das fortbestehende Missverständnis zwischen europäischen Bürgern und der EU beilegen kann.
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