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Das Europäische Parlament: Gewinner des Reformvertrags

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Trotz eines intergouvernementalen Verhandlungsrahmens ist der neue Vertrag ein Gewinn für die repräsentative Demokratie in Europa

Jo Leinen (SPE) ist Vorsitzender des Ausschusses für konstitutionelle Fragen im Europäischen Parlament. Er ist darüber hinaus Ehrenpräsident der Europa-Union und hat seit 2002 den Stellvertretenden Vorsitz der Internationalen Europäischen Bewegung inne.
Die Einigung über einen Reformvertrag für die Europäische Union ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer bürgernahen EU. In der Zukunft werden europäische Entscheidungen schneller und demokratischer getroffen. Das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente werden eine wesentlich bedeutendere Rolle spielen als heute und an fast allen europäischen Entscheidungen beteiligt werden. Auf Grund der verbesserten Handlungsfähigkeit der EU wird sie besser in der Lage sein die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu meistern. Mit dem Abschluss der Regierungskonferenz am 19. Oktober ist ein jahrelanger Verhandlungsmarathon zu Ende gegangen. Aufgrund der Ablehnung der Europäischen Verfassung in Frankreich und den Niederlanden musste ein neuer Vertrag ausgearbeitet werden.


Er ist in der Form keine Verfassung mehr, aber von der Substanz her führt er trotzdem die notwendigen Reformen ein. Anstelle des Verfassungsvertrages, der alle bisherigen Verträge ersetzt, wird es einen „Vertrag über die Europäische Union“ und einen „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ geben.

Ein Vertrag für mehr Demokratie in Europa

Auch wenn der Reformvertrag für Unionsbürger schwierig lesbar und sehr kompliziert ist, wird die im Verfassungskonvent erarbeitete Substanz erhalten bleiben. Mit Inkrafttreten des neuen Vertrages wird die Union demokratischer und bürgernäher. Das Europäische Parlament ist der große Gewinner der Reformen. Das Mitentscheidungsverfahren zwischen Rat und Parlament wird zur Regel. Jüngste Entscheidungen, wie die Roaming-Gebühren oder die Dienstleistungsrichtlinie, zeigen, dass die Mitentscheidung des Europäischen Parlaments zu mutigen Entscheidungen führen wird, die im Interesse der Bürger sind. In der Zukunft wird das Parlament in fast allen Bereichen auf gleicher Augenhöhe mit dem Ministerrat entscheiden. So wird das EP auch im Bereich der Landwirtschaftspolitik, für die fast 40% des EU-Budgets ausgegeben wird, gleichberechtigt mitentscheiden können. Darüber hinaus wird das Europäische Parlament in der Zukunft beim EU-Haushalt über alle Aspekte des europäischen Budgets entscheiden. Ein Machtzuwachs für das Europäische Parlament bedeutet auch das Recht, die Europäische Kommission inklusive des Kommissionspräsidenten und des „Hohen Repräsentanten für Außenpolitik“ (den de-facto Europäischen Außenminister) zu wählen.

Erstarken der nationalen Parlamente

Auch die nationalen Parlamente werden durch den neuen Vertrag gestärkt. Sie werden über europäische Gesetzesvorhaben direkt informiert und können die Kommission zur Überarbeitung von Gesetzgebungsvorschlägen zwingen. Ein wichtiger Schritt für ein bürgernäheres Europa ist die Einführung des Bürgerbegehrens auf europäischer Ebene. Wenn eine Million europäische Bürger eine Petition unterstützen, ist die Kommission aufgefordert, das Bürgerthema auf die Agenda zu setzen. Dies wird den Unionsbürgern neue, direkte Einwirkungsmöglichkeiten auf europäische Politik eröffnen.

Die qualifizierte Mehrheitsentscheidung gewinnt die Oberhand, dem Europäischen Parlament werden neue Handlungsfelder eröffnet

Wichtig aus Sicht des Europäischen Parlaments ist die insgesamt verbesserte Handlungsfähigkeit der Europäischen Union. In den meisten Politikbereichen wird in der Zukunft mit qualifizierter Mehrheit entschieden, anstelle der heute oft üblichen Einstimmigkeit. Damit können Mitgliedstaaten nicht länger auf Grund von egoistischen Partikularinteressen Entscheidungen blockieren. Mit dem neu eingeführten Präsidenten des Europäischen Rates wird die Arbeit des Europäischen Rates kohärenter. Die Prioritäten dieses wichtigen EU-Gremiums werden nicht mehr alle sechs Monate - mit jeder Ratspräsidentschaft - neu ausgerichtet. Der zukünftige europäische Quasi-Außenminister (auf Druck der britischen Regierung wird er „Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik“ heißen) wird erheblich dazu beitragen, dass die EU in der Welt einheitlicher und stärker auftreten kann. Mit dem Reform-Vertrag werden auch neue Kompetenzen für die EU eingeführt. Sie kann in Zukunft in der Energie-, in der Klima- und in der Raumfahrtpolitik stärker agieren, Felder in denen ein einzelstaatliches Handeln kann alleine erfolgreich sein kann.

Der Fingerabdruck des Europäischen Parlaments deutlich im Reformvertrag spürbar

Der jetzt zur Ratifizierung vorliegende Reformvertrag wäre ohne den konsequenten Einsatz des Europäischen Parlaments nicht möglich gewesen. Auch wenn die letzten Details des Vertrages vorwiegend von den nationalen Regierungen ausgearbeitet wurden, gehen die meisten der Reformen auf die Arbeit des Verfassungskonvents zurück. Dieser kam erst auf erheblichen politischen Druck von Seiten des Europäischen Parlamentes zustande. Bei den eineinhalbjährigen Verhandlungen im Konvent waren die europäischen und nationalen Parlamentarier den Regierungsvertretern zahlenmäßig überlegen und haben die innovativen Änderungen des EU-Rechts erst ermöglicht. Nachdem das Nein in Frankreich und den Niederlanden eine große Ratlosigkeit ausgelöst hatte, war es wiederum das Engagement des Europäischen Parlamentes, welches der großen Mehrheit der Reformbefürworter den Rücken stärkte, um sich weiterhin für das Projekt auszusprechen. Bei der anschließenden Regierungskonferenz ist es dann gelungen, bis auf wenige Abstriche die Inhalte der Verfassung zu bewahren und die bisher größte Reform der EU in greifbare Nähe rücken zu lassen.

Noch ist der neue Vertrag aber nicht in Kraft. Zuerst muss er in allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Lediglich die irische Verfassung sieht dafür ein Referendum vor. Auch wenn in Großbritannien, in Dänemark und in einigen anderen Staaten die Regierungen die Option haben, den Vertrag mit einem Referendum zu ratifizieren, spricht derzeit vieles dafür, dass sie sich für die parlamentarische Ratifizierung entscheiden. Unabhängig vom Ratifizierungsverfahren haben aber alle Regierungen die Pflicht, die Bürgerinnen und Bürger über den Inhalt und die Neuerungen im Reformvertrag zu informieren. Umfragen in allen Mitgliedstaaten zeigen, dass sich die Bürger nicht ausreichend über die Politik und die Funktionsweise der Union informiert fühlen. In den nächsten Monaten muss daher ein neuer „Bürgerdialog“ über die Zukunft Europas geführt werden. Zu diesem müssen nicht nur europäische, sondern auch nationale, regionale und lokale Politiker sowie an Europa interessierte Bürger beitragen.


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Jo Leinen
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„Die eigentlichen Gewinner sind die Bürger“
Interview mit Jo Leinen im Bonner Genral-Anzeiger

Europäisches Parlament
"Von der Verfassung bis zum Reformvertrag" - Dossier zum neuen Vertragswerk
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