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Die Europäische Grundrechteagentur

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Mehr Rechte für Europas Bürger ?

Braucht man eine weitere Einrichtung in der EU, die sich mit den Fragen der Menschenrechte beschäftigt ? Diese Frage stellten sich vor zwei Jahren EU-Abgeordnete, Staatsminister und Bürger. Offenbar haben sie die meisten mit „Ja“ beantwortet, denn zwei Jahre später ist die Existenz der EU-Grundrechteagentur eine Tatsache. Bedeutet das aber wirklich, dass Europa mehr für die Einhaltung der Menschenrechte tut, oder ist das nur eine PR-Kampagne ? Womit beschäftigt sich eigentlich diese Agentur, wo liegen ihre Kompetenzen und ihre Grenzen und ist sie wirklich nützlich ? Viele Fragen, auf welche die Euros Antworten gesucht haben.

Es gab Kriege und Kämpfe in der menschlichen Geschichte, die Monate, Jahre und Jahrzehnten gedauert haben. Es gibt aber keinen anderen Kampf, der so lange gedauert hat und der vielleicht noch so lange dauern wird, wie der Kampf um die Menschenrechte. Denn dies ist kein Kampf, in dem man einen sichtbaren Gegner hat. Es ist kein Kampf, den man durch militärische und taktische Überlegenheit gewinnen kann. Es ist ein Kampf, den jeder Mensch mit sich selbst führen muss, mit den eigenen Vorurteilen und der eigenen Unwissenheit.

Wie klein aber der Fortschritt in diesem Kampf ist, zeigt der Bericht der EU-Grundrechteagentur für das Jahr 2008. Demzufolge wird in Europa immer noch zu wenig gegen die weit verbreitete Diskriminierung und den Rassismus getan. Somit gibt es zumindest jemanden, der die Chronik dieses Missstandes schreibt. Unausweichlich wird damit jedoch die Frage nach dem Sinn. Ist dieser modus operandi wirklich sinnvoll ?

Die Gründung der Agentur und die Bedenken am Anfang

Trotz Grundrechteagentur -  Nicht alle EU-Bürger haben die gleichen Grundrechte
Quelle : www.everystockphoto.com

Als im Jahr 2007 die Debatte um die Entstehung der neuen EU-Grundrechteagentur lief, hat aber keiner das Thema im Lichte dieser Problemstellung betrachtet. Die Entscheidung für die Gründung der Agentur hat insgesamt 49 Monate gedauert. Das Bedenken der europäischen Institutionen war jedoch mit den Fragen verbunden, in welchen Bereichen die Agentur tätig sein soll und ob die Gefahr einer Überschneidung von Kompetenzen mit anderen Einrichtungen besteht.

Die neue Agentur ersetzte die „Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“, wobei sie für den gesamten Grundrechtebereich zuständig ist. Ein weiteres Hindernis auf dem Weg zu der neuen Agentur waren Bedenken, dass es in Europa schon genug Institutionen und Gesetze gibt, die sich mit Grundrechtsfragen beschäftigen. Vor allem der Europarat sah seine Positionen als Grundfeste der Menschenrechte auf dem alten Kontinent bedroht und fürchtete vor einer Verdoppelung der Kompetenzen. So ist die Aussage des Generalsekretärs des Europarats über die Idee zur Gründung einer Grundrechteagentur „With all the best will of the world i can’t understand what it is going to do.“ nicht überraschend. Dieses Problem ließ sich jedoch durch eine klare Grenzziehung zwischen den Ressorts beider Organisationen vermeiden.

Aufgaben und Grenzen

Nachdem am 1. März 2007 die neue EU-Grundrechteagentur ihre Arbeit in Wien aufgenommen hatte, konnten Bürger und NGOs, die sich für Menschenrechte einsetzen, jubeln. Es wurde ein weiterer wichtiger Schritt in die Richtung der Einhaltung der Grundrechte gemacht. Wie groß aber war eigentlich dieser Schritt ? So groß um ein Lob zu verdienen, jedoch nicht groß genug um direkt zur Einhaltung der Menschenrechte beizutragen. Denn die Aufgaben der Agentur bestehen darin, zuverlässige Informationen über die eigentliche Lage der Menschenrechte in den europäischen Ländern zu sammeln und zu analysieren, die Organe der EU in diesem Bereich zu beraten, wissenschaftliche Forschungsarbeiten durchzuführen und Jahresberichte zur Lage der Grundrechte in der EU zu verfassen. Für das gute Gewissen Europas reichte das aus für die eigentliche Einhaltung der Rechte aber nicht. Die Agentur darf nicht dauerhaft und systematisch die Lage der Menschenrechte in einem bestimmten Land der EU überwachen. Sie beschäftigt sich auch nicht mit Beschwerden von einzelnen Personen. Die Beschäftigung mit der Rechtmäßigkeit der Gesetze in der EU und ihrer Grundrechtemäßigkeit bleibt von ihrem Tätigkeitsbereich ausgeschlossen.

Die Grundrechteagentur und die Grundrechtecharta

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Der Schutz von Minderheitenrechten ist nicht immer gewährt

Die Grundrechteagentur allergings kann keine direkten Aktionen zum Grundrechteschutz einleiten. Quelle : www.flickr.com

Als Grundlage für die Erforschung der Menschen- und Grundrechtesituation in den Mitgliedstaaten dient die Grundrechtecharta der Europäischen Union. Anhand dieser Charta, wleche die Rechte der EU-Bürger im Bereich der Würde des Menschen, Freiheit, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte und justizielle Rechte festlegt, erstellt die Grundrechteagentur ihre Berichte, Vergleiche und Forschungsarbeiten. Wenn man die Thematik der Grundrechteagentur und der Grundrechtecharta ausschließt, muss man sagen, dass sie sich noch in zwei weiteren Aspekte ähneln – Beide hatten das gleiche schwere Schicksal, bis sie zustande kamen, und ihre Wirksamkeit und Nützlichkeit ist vor allem vom guten Willen der Staaten und den politischen Figuren in der EU abhängig.

Nach mehr als neun Monaten heftiger Debatten und Anhörungen wurde die Grundrechtecharta am 7. Dezember 2000 proklamiert. Die Regierungskonferenz konnte sich damals jedoch nicht darauf einigen, die Charta in die EU-Verträge aufzunehmen und sie damit rechtsverbindlich zu machen. Sie war im Vertrag von Lissabon enthalten, nach dessen Scheitern bleibt die Charta aber wieder außerhalb des rechtsverbindlichen Raumes der EU. Mittlerweile haben aber fast alle Mitgliedsstaaten die Charta in ihre eigenen Verfassungen aufgenommen. Die einzige Ausnahme bilden traditionell Großbritannien und auch Polen.

Braucht man die Grundrechteagentur wirklich ?

Eine weitere Einrichtung, die sich für Menschenrechte einsetzt, ist ein Schritt vorwärts. Die Tatsache, dass die ganze Welt von solchen Organisationen und Einrichtungen wimmelt, berechtigt einen trotzdem nicht die EU-Grundrechteagentur als völlig unbrauchbar zu stempeln. Der Raum und der Rahmen, in denen die Agentur tätig ist, geben ihr eine gewisse Authentizität. Als eine dezentrale, nicht in den europäischen Gründungsverträgen enthaltene Einrichtung kann die Agentur objektive, von politischen Einflüssen freie Auskunft über die Grundrechtslage in den EU Ländern geben. Es ist aber auch nicht zu verschweigen, dass der Rahmen dieser Institution so eng gesetzt sind, dass sie sich mit der bloßen wissenschaftlichen Arbeit zufrieden geben muss und kaum Einfluss auf die Verbesserung der Lage der Grundrechte ausüben kann. Und die Einhaltung der Menschenrechte ist schlussendlich das Ziel, das die EU und die Mitgliedsstaaten verfolgen sollten. Was aber oft in den öffentlichen Debatten über das Thema vernachlässigt wird und was von der Europäischen Union offenbar übersehen wird, ist die Tatsache, dass die Menschen, welche die Rechte anderer Menschen antasten, über ihre eigenen Vorurteile nicht hinweg schauen können und ihre Unwissenheit über den Fremden nicht überwinden wollen. Die Europäische Union baut Staatsgrenzen ab. Bei dem Abbau der Grenzen in unserem Bewusstsein und Wissen bleibt sie jedoch ziemlich weit zurück.

Wäre es nicht eigentlich besser, aktiver für die Einhaltung der Menschenrechte einzutreten ? Wäre es nicht sinnvoller, für mehr Völkerverständigung zu sorgen und die Chancen den „Fremden“ kennen zulernen auszubauen ? Ja, die Grundrechteagentur war ein weiterer Schritt ! Ob sie einen Schritt in die richtige Richtung darstellt ist bis dato strittig. Eines kann man jedoch mit Sicherheit sagen : Sie kann und darf nicht der letzte gewesen sein.


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Rubezahl
28 novembre 2009
20:52
Die Europäische Grundrechteagentur

Eine Europäische Grundrechteagentur, die trotz zwingendem Völkerrecht den unverjährbaren Genozid und Jahrhundertraub an 3,5 Millionen Altösterreichern aus dem Sudetenland durch die Tschechoslowakei toleriert und jetzt sogar zur erfolgreichen Erpressung des Vaclav Klaus schweigt, der sein Volk zum Zweck der Raubsicherung aus dem Geltungsbereich der Charta ausschließt, verdient ihren Namen nicht. Gleiches gilt für die « EU-Wertegemeinschaft ». Zutreffender wäre der Name « EU-Schandgemeinschaft » !

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