Zugang zu allgemeinen Informationen über die EU
Informationen über die EU finden sich in großer Fülle in Broschüren oder auch auf dem offiziellen Internetportal der EU :
„Was ist eigentlich die EU ?“, „Welche Aufgaben haben die verschiedenen Institutionen ?“ und „Was bringt mir die EU als Bürger im Alltag, zum Beispiel auf Reisen in andere Mitgliedsländer ?“. Zur Beantwortung solcher und ähnlicher allgmeiner Fragen bietet das ABC der EU praktische Informationen unter :
http://europa.eu/abc/index_de.htm
Wem die eigene Suche zu kompliziert ist, oder wer spezielle Fragen rund um die EU hat kann auch den Service Europe Direct kontaktieren.
Henry Kissinger soll einmal gefragt haben „Who do I call if I want to call Europe ?”. Damals ging es um eine gemeinsame Stimme Europas als außenpolitisches Gegenüber für die USA. Heute hat Europa ein Telefon ! Dies ist jedoch in erster Linie nicht für Politiker, sondern für Bürger und deren Fragen zur EU gedacht.
Europe-Direct ist von montags bis freitags von 9-18h30 gebührenfrei unter der Telefonnummer 00800-67891011 zu erreichen und erteilt Auskünfte in allen Amtssprachen der EU. Auf der Internetseite können Sie das Europe-Direct-Informationszentrum in Ihrer Nähe suchen oder auch Anfragen per E-Mail stellen.
http://ec.europa.eu/europedirect/in...
Zugang zu bestimmten EU-Dokumenten
Möchten Sie als Bürger jedoch ganz bestimmte EU-Dokumente bekommen, so gibt es verschiedene Zugangsmöglichkeiten, je nachdem, ob es sich um öffentliche, also direkt zugängliche Dokumente handelt oder um Dokumente, die im Einzelfall zunächst freigegeben werden müssen und die einen unterschiedlichen Zugangsstatus haben.
1. Wo finde ich „direkt zugängliche Dokumente“ ?
Im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Das Amtsblatt ist u.a. in elektronischer Form in den 23 Amtssprachen der EU erfügbar :
http://eur-lex.europa.eu/JOIndex.do....
Um ein spezielles Dokument dort zu finden muss jedoch das Datum der Veröffentlichung oder die offizieller Nummerierung bekannt sein.
Im Internet
Eine Reihe von Online-Datenbanken bieten einen direkten Zugang zu Tagesordnungen, Protokollen, Stellungnahmen, Entwürfen und Anträgen zu Rechtsakten. Hier nur eine kleine Auswahl :
Pre-Lex : Diese Datenbank liefert Dokumente aus den Entscheidungsverfahren zwischen den verschiedenen EU-Institutionen und bietet damit einen Überblick über die Etappen des europapolitischen Entscheidungsprozesses.
http://ec.europa.eu/prelex/apcnet.c...
EUR-Lex : EUR-Lex ist der wichtigste Zugang zu den geltenden Rechtsvorschriften der Europäischen Union. Über das System können das Amtsblatt der Europäischen Union sowie insbesondere Verträge, Rechtsetzungsakte, Rechtsprechung und vorbereitende Rechtsakte konsultiert werden. Die Suchfunktionen sind vielfältig.
http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm
EU-Factsheets : Wer sich in der EU-Rechtsmaterie weniger gut auskennt und sich zunächst eher einen kurzen Überblick über Gesetzgebung in bestimmten Politikfeldern verschaffen möchte, für den sind die EU-Factscheets geeignet. Dort gibt es ebenfalls Verlinkungen zu entsprechenden Dokumenten und Rechtsakten, um weitere Details zu erfahren.
http://europa.eu/scadplus/scad_de.htm
Legislative Observatory (OEIL) : Dies ist eine Datenbank des Europäischen Parlaments, die jeweils Zusammenfassungen der Beschlussprozesse der EU auf Englisch und Französisch zur Verfügung stellt. Ähnlich wie bei Pre-Lex wird auch hier ein Überblick über den Entscheidungsprozess zwischen den EU-Institutionen geboten und man bekommt sowohl einen Zugang zu allen Etappen dieses Verfahrens sowie sämtlicher Dokumente des Europäischen Parlaments im Volltext.
http://www.europarl.europa.eu/oeil
In den Archiven
Die meisten Dokumente, die älter als 30 Jahre sind, befinden sich in den Archiven der EU-Institutionen und sind fast alle auch für die Öffentlichkeit zugänglich. Signaturen und Angaben zu solchen Dokumenten sowie deren Standort sind über die Datenbank ARCHIS (Archives historiques) online abrufbar. Verwaltet wird dies durch as Europäische Hochschulinstitut in Florenz.
http://www.eui.eu/ECArchives/EN

- Dokumente über Dokumente...
-
Quelle : Jean Ruaud
2. Wie erhalte ich Zugang zu den übrigen EU-Dokumenten ?
Der Zugang zu Dokumenten, die nicht direkt öffentlich verfügbar sind, kann von jedem Bürger oder auch von Organisationen und Unternehmen beantragt werden. Dazu gehören etwa Tagesordnungen, Berichte, Vorschläge, Protokolle und andere interne Dokumente.
Informationen über den Standort des Dokuments
Um herauszufinden, wo sich in bestimmtes Dokument befindet oder welche Referenznummer es hat, können zum einen die bereits genannten Datenbanken genutzt werden, die auch direkt zugängliche Dokumente enthalten. Außerdem bieten Europäisches Parlament, EU-Kommission und Rat Online-Register an, in denen auch die Referenznummern der Dokumente zu finden sind.
Elektronisches Register der Dokumente des Europäischen Parlaments :
http://www4.europarl.eu.int/registr...
Register des Rates der EU :
http://register.consilium.eu.int
Register der Europäischen Kommission :
http://europa.eu.int/comm/secretari...
Wurde ein Eintrag zu dem entsprechenden Dokument gefunden, muss im Antrag lediglich die Referenznummer des Dokuments angegeben werden. Wenn keine Informationen zu dem gesuchten Dokument in den Datenbanken enthalten sein sollten, muss im Antrag möglichst genau beschrieben werden, um welches Dokument es sich handelt.
Antragsstellung
Der Antrag kann in allen 23 Amtssprachen der EU, also auf Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch oder Ungarisch gestellt werden und frei formuliert werden. Er muss entweder per E-Mail, Fax oder Post an die EU-Institution gesendet werden, bei der sich das gesuchte Dokument befindet.
Hier die jeweiligen Adressen :
Europäisches Parlament : Dienststelle „Elektronisches Register der Dokumente“, Rue Wiertz, B-1047 Brüssel, Fax : 0032-22849017
Oder :
Plateau du Kirchberg, BP 1601, L-2929 Luxembourg, Fax : 0035-2430022978, E-Mail : register@europarl.eu.int
Europäische Kommission (allgemein) : Generalsekretariat der Europäischen Kommission, Referat SG/B/2 „Transparenz, Zugang zu Dokumenten und Beziehungen zur Zivilgesellschaft“, B-1049 Brüssel, Fax : 0032-22967242, E-Mail : sg-acc-doc@cec.eu.int
Alle anderen Generaldirektionen :
Europäische Kommission, B-1049 Brüssel, Tel. : 0032-22991111, Fax : 0032-22950138
Rat der EU :
Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union, Referat „Transparenz, Information, Öffentlichkeitsarbeit“, Rue de la Loi 175, B-1048 Brüssel, Fax : 0032-22856361, E-Mail : access@consilium.eu.int
Kosten
Im Allgemeinen ist der Zugang zu Dokumenten kostenlos. Entweder wird dem Antragsteller eine Kopie zugesandt oder er kann das Dokument vor Ort einsehen. Erst bei Dokumenten von mehr als 20 Seiten können dem Antragssteller die Kosten für die Kopie und den Versand berechnet werden.
Bearbeitungszeit
Nachdem der Antrag bei der zuständigen Institution eingegangen ist, wird eine Empfangsbestätigung versandt. In der Regel muss eine Antwort auf einen Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen erfolgen, es sei denn die Anfrage ist besonders umfangreich.
Bewilligte Anträge
Wird der Antrag auf Zugang zu Dokumenten bewilligt, so werden die Dokumente entweder als Kopie zur Verfügung gestellt oder der Antragssteller kann sie vor Ort einsehen.
Abgelehnte Anträge
In manchen Fällen kann der Zugang zu Dokumenten auch verweigert werden, dies ist jedoch nur möglich, wenn andere schutzwürdige Interessen durch den Zugang verletzt würden. Genauere Angaben dazu finden sich im ausführlichen offiziellen Leitfaden der EU zur Dokumenteneinsicht unter :
http://www.europarl.europa.eu/RegDa...
In jedem Fall muss die Ablehnung des Antrags von der entsprechenden Institution begründet werden. Außerdem hat der Antragssteller das Recht binnen 15 Arbeitstagen Revision gegen die Ablehnung einzulegen oder sich zu beschweren, falls sein Antrag nicht fristgerecht bearbeitet wurde oder erneut abgelehnt wird. Wer sich über EU-Institutionen beschweren möchte, weil er einen Missstand entdeckt hat oder sich von EU-Behörden falsch behandelt fühlt, kann sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten wenden und dort direkt online ein Beschwerdeformular ausfüllen :
http://ombudsman.europa.eu/home/de/...
WEITERE INFORMATIONEN
Weitere ausführlichere Informationen bezüglich des Zugangs zu EU-Dokumenten finden sich im offiziellen Leitfaden des Europäischen Parlaments, der Europäischen-Kommission und des Rates :


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