Die Europäische Union als solche gibt es erst seit 1992, denn sie wurde mit dem Vertrag von Maastricht gegründet. Seither besteht die Europäische Union aus drei Säulen : Säule 1 sind die Europäischen Gemeinschaften (abgekürzt EGen), Säule 2 ist die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (abgekürzt GASP) und Säule 3 umfasst die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (abgekürzt : PJZS). Die Bedeutung dieser Struktur versteht man am besten im Rückblick auf die Entstehungsgeschichte des politischen Konstrukts, das wir heute EU nennen.
Vor 1992 gab es nur die Europäischen Gemeinschaften, sie bilden sozusagen die Gründungsbausteine der heutigen EU. Sie wurden mit dem Ziel der Vereinheitlichung der Wirtschaft in den 1950er Jahren geschaffen. Ursprünglich gab es drei Gemeinschaften : Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, Gründung 1951), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG, Gründung 1957), und die Europäische Atomgemeinschaft (EurAtom, Gründung ebenfalls 1957). Während die Gemeinschaften zu Beginn jeweils ihre eigenen Institutionen bekamen, wurden diese mit dem Fusionsvertrag von 1965 verschmolzen und so die ersten für alle drei Gemeinschaften geltenden gemeinsamen Organe geschaffen, die Kommission und der Rat. Wie man sieht, war die Wirtschaft von Beginn an ein Motor der europäischen Integration und bildet bis heute den Schwerpunkt der Kompetenzen auf EU-Ebene. In der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft wird der gemeinsame Binnenmarkt geregelt, also die Währungsunion, gemeinsame Grenzen, einheitliche Zölle und vieles mehr, kurz : all das, was den wirtschaftlichen Alltag in Europa heute für Unternehmen und Verbraucher so viel einfacher macht.
Mit der Gründung der EU 1992 wurden die Europäischen Gemeinschaften als die sogenannte „erste Säule“ in die EU eingebettet. Dabei wurde die EWG in „Europäische Gemeinschaft“ umbenannt, da sie mittlerweile nicht mehr nur rein wirtschaftliche Aspekte umfasste. Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl ist 2001 entfallen, da ihr Vertrag auf 50 Jahre befristet war. Somit besteht die erste Säule der Europäischen Union heute noch aus der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft.
Die seit 1992 neben der ersten Säule bestehenden beiden EU-Säulen, GASP und PJZS, wurden im Zuge der Gründung der EU geschaffen und in einem eigenen Vertrag geregelt, dem EU-Vertrag – nicht zu verwechseln mit dem EG-Vertrag, der zwar mehrmals reformiert wurde, aber weiterhin für die Europäischen Gemeinschaften gilt. Die EU fungiert somit als „Dach“ der drei Säulen.
Die Besonderheit der ersten Säule gegenüber den weiteren Säulen ist, dass in ihr diejenigen Politikereiche gebündelt sind, in denen die weitreichendsten Kompetenzverlagerungen von den Mitgliedstaaten an die EU stattgefunden haben. Darüber hinaus wird in der ersten Säule in der Regel mit Mehrheitsentscheidung im Rat abgestimmt, können also sogar Regelungen gegen den Willen der Vertreter einzelner Mitgliedstaaten vereinbart werden.
In der zweiten und dritten Säule dagegen befinden sich diejenigen Politikbereiche, deren Hoheit die Mitgliedstaaten „noch“ nicht aus der Hand geben wollen. Bezogen auf die zweite Säule sind es die sensiblen Bereiche der Außen- und Sicherheitspolitik und bezogen auf die dritte Säule die Polizei- und Sicherheitskräfte, Verfolgung und Auslieferung von Straftätern, Bekämpfung von Kriminalität und einiges mehr. Hierfür tragen die Staaten weiterhin die alleinige Verantwortung, auch wenn die Organe der EG zum Teil in die Entscheidungsfindung eingebunden werden.
In diesen Bereichen müssen Entscheidungen im Rat einstimmig getroffen werden. Das macht das Finden von Ergebnissen schwieriger und langwieriger.
Dennoch wurden auch in diesen Säulen bereits bedeutende Projekte verwirklicht. So wurden im Bereich der dritten Säule die europaweiten Behörden Europol und Eurojust ins Leben gerufen, die die Strafverfolgung und Strafverfahren europaweit koordinieren. Zu betonen ist auch, dass nach und nach Politikbereiche aus der zweiten und dritten in die erste Säule wandern. So wurde 2005 die Kompetenz in der Visapolitik und der Umgang mit illegaler Einwanderung in die erste Säule übertragen. Dort unterliegen sie für Abstimmungen nun auch dem Mehrheitsprinzip und das Europäische Parlament ist Mitentscheider. Zuletzt noch ein Ausblick in die Zukunft : Wird der Vertrag von Lissabon planmäßig ratifiziert, so wird sich die Struktur der EU radikal vereinfachen : Die Säulen wird es dann nicht mehr geben und sämtliche Politikbereiche werden in ein und demselben Vertrag geregelt sein. So würde auch das Europäische Parlament einen großen Zuwachs an Kompetenzen erhalten, was einen nicht zu unterschätzenden Gewinn für die europäische Demokratie darstellt.
Noch einmal das Wichtigste in Kurzform : Die Europäischen Gemeinschaften sind ein wichtiger Teil der EU, ihre erste Säule - die zweite und dritte Säule sind die „GASP“ und die „PJZS“. Die EU als solche gibt es erst seit 1992. Die Rechtsgrundlage für die Europäischen Gemeinschaften ist der EG-Vertrag, für die EU als solche und für die zweite und dritte Säule ist es der EU-Vertrag. Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon würde alles in einem Vertrag zusammengefasst. Auch das Säulenmodell fiele dann weg und es würde nur noch eine Säule geben, in der alle Politikbereiche geregelt sind.
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