Streng genommen hat die EU allerdings gar keine Organe. Die wichtigsten Organe innerhalb der EU sind nämlich die Organe der EG, also der Europäischen Gemeinschaften (sie bilden die erste und wichtigste Säule der EU). Die Organe der EG sind jedoch auch an den Entscheidungen, die in der zweiten und dritten Säule der EU getroffen werden, beteiligt. Sie haben dort aber andere Kompetenzen als in den „vergemeinschafteten“ Politikbereichen der EG.
Die sechs Organe der EG sind : Der Rat der Europäischen Union (auch : Ministerrat bzw. Rat), die Europäische Kommission, das Europäische Parlament (EP), der Europäische Gerichtshof (EuGH), der Europäische Rechnungshof und die Europäische Zentralbank (EZB). Näher vorgestellt werden hier jedoch nur Rat, Kommission, Parlament und Gerichtshof.
Der Rat der Europäischen Union

- Hier trafen sich am 13.8.2008 die Außenminister der EU in einer Sondersitzung des Rats, um über die Situation in Georgien zu beraten.
Obwohl er Rat der Europäischen Union heißt, ist auch er vertraglich gesehen ein Organ der Europäischen Gemeinschaft und kann wohl als ihr wichtigstes, jedoch oft weniger beachtetes Organ bezeichnet werden. Der Rat, der oft auch Ministerrat genannt wird, ist neben dem Europäischen Parlament eines der beiden beschließenden Organe der Europäischen Gemeinschaften. Er ist Teil der Gesetzgebung (Legislative) und repräsentiert darin die Mitgliedstaaten. Je nach Politikfeld setzt er sich aus den jeweiligen Fachministern der nationalen Regierungen zusammen (Wirtschafts-, Umwelt-, Außenminister, usw.). Insgesamt gibt es neun verschiedene thematische Formationen, in denen der Ministerrat tagen kann. Die Sitzungen finden mehrmals im Monat, meist in Brüssel, statt, und werden vom „Ausschuss der Ständigen Vertreter“ vorbereitet. Oft werden weniger heikle Fragen schon von den Botschaftern in diesem Ausschuss entschieden, es handelt sich also um ein wichtiges Gremium im Hintergrund. Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament beschließt der Rat für die EU Gesetze und andere Rechtsakte. Je nach Politikfeld, über das zu entscheiden ist (Wirtschaft, Landwirtschaft, Soziales, …), ist eine einstimmige Entscheidung oder eine Mehrheitsentscheidung notwendig. Dies ist in den Europäischen Verträgen für die einzelnen Politikbereiche jeweils festgelegt. Bei Mehrheitsentscheidungen haben die Stimmen der einzelnen Staaten unterschiedliches Gewicht, je nach Bevölkerungszahl. Auch dies ist vertraglich fixiert. Der Vorsitz im Rat wechselt alle sechs Monate zwischen den Mitgliedstaaten, nach einer festen Reihenfolge.
Die Europäische Kommission

- Das aktuelle Kollegium der Europäischen Kommission.
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Unter den 27 Mitgliedern der derzeitigen EU-Kommission sind ein Drittel Frauen.
Die Europäische Kommission hat vier wesentliche Aufgaben. Erstens ist die Kommission Teil der Gesetzgebung. Sie hat das alleinige Initiativrecht, also das Recht, Gesetze und andere Rechtsakte auf den Weg zu bringen. Diese Initiativen gehen allerdings häufig auf Beschlüsse des Europäischen Rats zurück und müssen stets mit den zuvor geschlossenen Europäischen Verträgen in Einklang stehen.
Zweitens ist die Kommission das Ausführungsorgan der europäischen Gesetze (Exekutive). Daher sorgt sie für die korrekte Ausführung der europäischen Rechtsakte und setzt den gemeinsamen Haushalt um. Drittens ist sie auch Organ der Rechtsüberwachung, die sogenannte Hüterin der Verträge. Als solche überwacht sie gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts. Eigentliches Organ der Rechtsprechung ist dabei der Europäische Gerichtshof. Die Kommission kann dort aber Mitgliedstaaten verklagen, wenn sie meint, dass diese die Europäischen Verträge nicht einhalten. Ein aktuelles Beispiel ist die Klage der Kommission gegen das deutsche VW-Gesetz, das aus ihrer Sicht gegen die Europäischen Verträge verstößt. Last but not least vertritt die Kommission in den Bereichen Handel und Zusammenarbeit die Gemeinschaft auf internationaler Ebene.
Die Europäische Kommission soll das Gemeinschaftsinteresse repräsentieren. Sie besteht aktuell aus 27 Kommissaren (einer aus jedem Mitgliedstaat, sie sind von den nationalen Regierungen jedoch unabhängig). Als Kommissionspräsident leitet bis 2009 der Portugiese José Manuel Durão Barroso das aktuelle Kommissarskollegium. Laut dem Vertrag von Lissabon soll die Kommission bis 2014 auf 15 Kommissare verkleinert werden. Dieser Beschluss könnte jedoch in Frage gestellt werden, da insbesondere die Iren gerne ihren festen Kommissarsposten behalten möchten.
Das Europäische Parlament

- Europäische Abgeordnete bei der Arbeit.
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Die Abkürzung MEP steht für « Member of the European Parliament ».
Das Europäische Parlament ist (neben dem Rat) der zweite Teil der Legislative der Europäischen Gemeinschaften. Es wird seit 1979 alle fünf Jahre direkt von den Bürgern der Mitgliedstaaten gewählt und repräsentiert innerhalb der Gesetzgebung die Bevölkerung. 2009 ist die nächste Wahl, bei der auch zum ersten Mal eine gesamteuropäische Partei in allen Mitgliedstaaten antritt – die Newropeans.
Das Europäische Parlament hat zur Zeit 785 Mitglieder. Die Zahl der Abgeordneten pro Land richtet sich grundsätzlich nach der Bevölkerungszahl. Kleinere Länder sind aber überproportional, das heißt mit mehr Mitgliedern als ihrer Größe und Bevölkerungszahl entsprechen würde, vertreten, um auch Ländern wie Malta eine angemessene Repräsentation zu ermöglichen. Die Abgeordneten sitzen im Plenum nach Fraktionszugehörigkeit, nicht nach ihrer Nationalität angeordnet. Das Europäische Parlament hat zwei Tagungsstätten, eine in Brüssel und eine zweite in Straßburg. Den Vorsitz führt der Präsident des Europäischen Parlamentes, aktuell der Deutsche Hans-Gert Pöttering (CDU). Die Kompetenzen des Parlamentes standen lange hinter denen von nationalen Parlamenten zurück, werden jedoch kontinuierlich – wenn auch in kleinen Schritten – ausgebaut. Seit dem Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags 1993 ist das EP in vielen Bereichen dem Rat bei der Gesetzgebung gleichgestellt. Diese Prozedur nennt sich « Mitentscheidungsverfahren ». Das Parlament kann hier Änderungswünsche einbringen oder Vorlagen ganz zum Scheitern bringen. Dies gilt auch für den Haushalt der EU. Außerdem kontrolliert das Parlament die Europäische Kommission, kann sie mit einem Misstrauensvotum sogar zu Fall bringen.
Der Europäische Gerichtshof

- Eine Sitzung des Europäischen Gerichtshofs.
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Der Gerichtshof nahm 1953 seine Arbeit auf und wurde wegen seiner Überlastung 1989 um das Europäische Gericht erster Instanz ergänzt sowie 2005 um das Gericht für den öffentlichen Dienst der EU.
Der Europäische Gerichtshof ist das oberste Gericht der Europäischen Gemeinschaften und bildet damit die Judikative. Er besteht aus je einem Richter pro Mitgliedstaat. Diese werden von den nationalen Regierungen für die Dauer von sechs Jahren ernannt. Der Gerichtshof ist der Bewahrer des Rechts in der Europäischen Gemeinschaft, also der durch die Mitgliedstaaten geschlossenen Verträge. In der Geschichte hat der EuGH mit seinen fortschrittlichen Entscheidungen den Integrationsprozess der Europäischen Union maßgeblich angetrieben und gefördert. Er wird daher auch oft als „Motor der Integration“ bezeichnet.
Der Europäische Rat (auch : „Rat der Staats- und Regierungschefs“) ist kein richtiges Organ der EU oder der Europäischen Gemeinschaft. Er steht sozusagen über allem, hier werden politische Grundsatzentscheidungen getroffen und in besonders schwierigen Fragen Kompromisse ausgehandelt. Auf keinen Fall darf er mit dem wichtigsten Organ der EG, dem „Rat“ (siehe oben – auch : Ministerrat oder Rat der Europäischen Union) verwechselt werden, auch wenn die halbjährlich wechselnde Ratspräsidentschaft beide Gremien umfasst. Im Europäischen Rat kommen die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten zusammen, mindestens zweimal im Jahr. In den Medien wird dann oft vom „EU-Gipfel“ gesprochen.
Zu guter Letzt noch eine Anmerkung zu den Änderungen durch den Vertrag von Lissabon : Der Vertrag sieht vor, dass die Kommission von 27 auf 15 Mitglieder verringert wird. Der Rat soll einen festen Präsidenten erhalten, der für 2 ½ Jahre gewählt wird und es sollen mehr Entscheidungen durch Mehrheit anstatt einstimmig getroffen werden können. Daneben soll frühestens ab 2017 für die Mehrheitsfindung im Rat ein neues System gelten (die sogenannte doppelte Mehrheit), die sowohl auf die Anzahl der zustimmenden Mitgliedstaaten, als auch auf deren Größe und Bevölkerungszahl abstellt. All diese Maßnahmen sollen die Effizienz der Entscheidungsfindung in einer Gemeinschaft von 27 Staaten steigern.
Bildquellen :
Rat : consilium.europa.eu
Kommission : ec.europa.eu/avservices
Parlament : photo-service.europarl.europa.eu
EuGH : curia.europa.eu


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