Ein Jahr nach den Novemberunruhen muss sich die Fünfte Republik nun die unbequeme Frage stellen : Ist es legitim, im Namen des republikanischen Ideals die Existenz einer „Zweiten Generation“ von Immigranten weiterhin zu ignorieren ?
Dieser Frage soll im Folgenden nachgegangen werden. Dabei richtet sich der Blick besonders auf die Eingliederung männlicher Jugendlicher mit maghrebinischem Hintergrund in den französischen Arbeitsmarkt. Diese Gruppe setzt sich aus Algeriern, Marokkanern und Tunesiern zusammen.
Besitzt das französische Ideal des Republikanismus zu Beginn des 21. Jahrhunderts noch gesellschaftliche Relevanz ?
Republikanismus
Vor dem Hintergrund ethnischer Vielfalt und ausgeprägter sozialer Ungleichheit bedeutet das republikanische Modell gleichsam Fundament und ‚Kitt‘ der französischen Republik. In der Theorie basiert der französische Nationalstaat auf dem Bekenntnis seiner Bürger zu gemeinsamen Werten und Überzeugungen, auf einem „plébiscite de tous les jours“, wie es der französische Historiker Ernest Renan bereits 1882 zugespitzt formulierte. Essenz dieses freiwilligen Paktes bildet das republikanische Modell. Als Grundprinzipen des französischen Republikanismus nennt die Politikwissenschaftlerin Christadler : „die Berufung auf die Menschen- und Bürgerrechte, die Souveränität der Nation und den Glauben an die soziale Regulierungskraft des Staates.“ Es entsteht ein unmittelbares Verhältnis zwischen Bürger und Staat, wobei jedem Bürger Rechte und Pflichten übertragen werden.
Geprägt wird das republikanische Modell durch den Universalismus. In seinem Zentrum steht das Axiom der naturgegebenen Gleichheit aller Menschen. Exem-plarisch kommt dieser Grundsatz in der französischen „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ von 1789 zum Ausdruck. Jeder Mensch wird als Individuum wahrgenommen. Formen öffentlich zur Schau gestellter identitärer Gruppenzuge-hörigkeit zu Rasse, Ethnie oder Religion werden zurückgewiesen.
Tatsächlich wird das republikanische Ideal noch zu Beginn des 21. Jahrhunderts von Generation zu Generation weitergegeben. Seine gesellschaftliche Vermittlung erfolgt insbesondere im Rahmen des französischen Unterrichtsfachs „éducation civique, juridictionelle et sociale“, das für alle „Söhne und Töchter der Republik“ verpflichtend ist. Über die französische „Symbolenlehre“ (Flagge, Marseillaise, Marianne etc.) hinaus werden dabei insbesondere die Implikationen der französischen Staatsbürgerschaft, der „citoyenneté“, beleuchtet.
Der Republikanismus „à la française“ spiegelt sich auch in der französischen Statistik wieder. So setzte der französische Gesetzgeber am 6. Januar 1978 ein Gesetz in Kraft, demzufolge bei der statistischen Erfassung nur die Nationalität, nicht aber ethnische Aspekte als Identitätskriterium berücksichtigt werden darf. Diese statistischen Implikationen des Republikanismus haben direkte Auswirkungen auf die französischen Integrationspolitik. Als „citoyens français“ kommt die „Zweite Generation“ nicht mehr als Objekt der Integrationspolitik in Frage. Gravierender noch : Mangels statistischen Materials ist eine Auseinandersetzung mit den spezifischen Problemen der „Zweiten Generation“ von vornherein unmöglich.
Doch gehen die „französischen“ Immigrantenkinder tatsächlich mit dem Erwerb der französischen Staatsbürgerschaft in der nationalen Gemeinschaft auf ? Verlieren sozioökonomischer Hintergrund und Hautfarbe „französischer“ Immigrantenkinder mit dem Erwerb der Staatsbürgerschaft im Alltagsleben ihre Bedeutung ?
Soziale Herkunft als Ursache sozialer Benachteiligung
Dem „republikanischen Glauben“ zum Trotz beeinträchtigt der soziale Hintergrund, insbesondere die soziale Stellung des Familienvaters, maßgeblich die Eingliederung der männlichen „Zweiten Generation“ mit maghrebinischen Wurzeln in den Arbeitsmarkt. Zum einen trägt das soziale Umfeld gravierend zum schulischen Scheitern der Problemgruppe bei. Die Väter arbeiten vergleichsweise häufig als nicht-qualifizierte Arbeiter bzw. sind arbeitslos. Diese Erfahrung spielt bei der Ablehnung manueller Berufe durch die männlichen Jugendlichen eine entscheidende Rolle. Bereits in der Schule vollzieht sich daher eine verhängnisvolle Ablehnung handwerklicher Ausrichtungen.
Diese schulische Orientierung beeinträchtigt nachhaltig die Chancen der Problemgruppe bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Erschreckende 42% verlassen die Schule ohne jedwedes Diplom. Vor dem Hintergrund der ökonomischen Implikationen der Globalisierung – beispielsweise massiver Stellenabbau im Niedriglohnsektor – haben sich die Arbeitsplatzchancen für diese Gruppe massiv verschlechtert. Hinzu tritt erschwerend, dass die Jugendlichen mit maghrebinischem Hintergrund auf Grund ihrer Ablehnung einer handwerklichen Ausrichtung vergleichsweise selten über persönliche Beziehungen zu einem Ausbildungsbetrieb verfügen, die den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern könnten.
Diskriminierung als Ursache von sozialer Benachteiligung
Hinzu tritt insbesondere die objektive Diskriminierung, welche junge Männer mit maghrebinischen Wurzeln an der Gerechtigkeit der französischen Gesellschaft zweifeln lässt. Die französischen Wissenschaftler Olivier und Lemière liefern hierfür den Beweis : Betrachtet man die Wahrscheinlichkeit eines Arbeitsplatzerwerbs, so kann die Differenz zwischen männlichen Jugendlichen mit rein französischen Wurzeln und jenen mit maghrebinischem Hintergrund zwischen 32% und 38% auf Diskriminierung zurückgeführt werden. Gemäß Silberman und Fournier besteht Ungleichbehandlung auf Grund ethnischer Kriterien auch im Falle eines gleichen Qualifikationsniveaus.
Auf der Suche nach Auslösern objektiver Diskriminierung sehen Jugendliche mit maghrebinischen Wurzeln ihren Namen überwiegend als ausschlagendes Moment. Zurecht, wie der französische Wissenschaftler Fauroux empirisch belegt.

- Clichy sous Bois, ein berüchtigter Pariser Vorort, drückt seinen Einwohnern einen sozialen Stempel auf
Zudem werden Bewerber häufig schon wegen des Absenders ihres Bewerbungsschreibens abgelehnt. Schuld daran trägt die Abwertung bestimmter Wohnorte und der dort lebenden Menschen in der öffentlichen Meinung. Eine Studie der Universität Paris I gelangt zu der ernüchternden Erkenntnis : Ein Absender „Clichy“ oder „Aulnay-sous-Bois“ führt - im Vergleich zu einem Absender aus einem gutbürgerlichen Pariser Viertel - zu einer fünfmal geringeren Wahrscheinlichkeit, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden.
Die Enttäuschung der männlichen „Zweiten Generation“ mit maghrebinischen Wurzeln angesichts dieser „objektiven Diskriminierung“ wird noch durch den Faktor „subjektive Diskriminierung“ gesteigert. Unter „subjektiver Diskriminierung“ wird hier eine individuell empfundene Diskriminierung verstanden, die nicht zwangsläufig auf einer objektiven Diskriminierung beruhen muss. Aus einer Studie der französischen Wissenschaftler Lainé und Mahrez geht hervor, dass die subjektive Diskriminierung im Fall der analysierten Problemgruppe besonders ausgeprägt ist.
Ihren Ausdruck findet die Benachteiligung schließlich in einer vergleichsweise hohen Arbeitslosenquote. Gemäß einer Studie des französischen Statistikinstituts „Insee“ von 1999 lag die Arbeitslosenquote der männlichen Jugendlichen mit rein algerischem bzw. marokkanischen Hintergrund bei 28,5% bzw. bei 27,2%.
Republikanismus „à la francaise“ : Ideal oder Ideologie ?

- Bei der französischen Volkszählung sind Fragen nach der ethnischen Zugehörigkeit tabu
Wer sich eine eigene Meinung bilden will, sollte bei der viel zitierten Debatte zwischen den französischen Forschern Tribalat und Le Bras innehalten (beide Forscher entstammen dem „Institut national d’études démographiques“ (Ined)). Sie gibt exemplarisch Aufschluss über die Schwierigkeit, das Ideal des französischen Republikanismus an die Realität anzupassen bzw. zu entideologisieren, ohne es dabei selbst in Frage zu stellen. Kern der Debatte : Ist es legitim, Fragen über die Herkunft in die französische Volkszählung aufzunehmen ?
Die Argumentation Tribalats basiert auf der These, dass das Kriterium der Nationalität nicht adäquat sei, um rassische Diskriminierung effektiv zu bekämpfen. Dabei stützt sie sich auf die Tatsache, dass die öffentliche Meinung Franzosen mit Migrationshintergrund häufig weiterhin als Ausländer wahrnimmt. Es bestehe folglich die Notwendigkeit, ethnische Aspekte in die Volkszählung zu integrieren, um Kenntnisse über die Migrantenpopulation zu erhalten. In diesem Kontext betrachtet, basiert der Ansatz Tribalats auf einem sozialen Realismus und richtet sich ausschließlich auf den allgemeinen Nutzen, versteht sich somit als Beitrag zur effektiveren Gestaltung des Kampfes gegen rassische Diskriminierung.
Demgegenüber vertritt Le Bras‘ die These, dass die Herausstellung nicht-französischer Wurzeln der Immigrantenkinder rassischer Diskriminierung Vorschub leiste und das republikanische Modell untergrabe. Die Demografie drohe in Frankreich zu einer Ausdrucksform des Rassismus zu werden, warnt der französische Wissenschaftler. Durch die Berücksichtigung ethnischer Aspekte leiste das Ined der Argumentation der rechtsextremen Partei „Front National“ (FN) Vorschub.
Im Lichte der „Novemberunruhen“ in Frankreich sowie der hier vorgestellten Untersuchungsansätze muss es als problematisch beurteilt werden, die Existenz einer „Zweiten Generation“ im Namen des französischen Republikanismus zu ignorieren. Ein Ideal kann nur als „Soll-Zustand“ interpretiert werden. Vor diesem Hintergrund ist der Versuch, das Ideal als gesellschaftlichen Ist-Zustand auszugeben, seiner Realisierung nicht förderlich. Erst wenn die Diskrepanz zwischen „Ist- und Soll-Zustand“ – i. S. einer statistischen Wahrnehmung einer „Zweiten Generation“ und ihrer spezifischen Probleme – erfasst wird, ist die Entwicklung von Instrumenten möglich, deren Umsetzung die Gesellschaft dem Ideal näher bringen kann.
Dabei muss jedoch darauf geachtet werden, dass im Namen eines neuen „Realismus“ das Ideal nicht ausgehöhlt wird. Ethnische Aspekte sollten daher nicht in die französische Volkszählung integriert werden. Dies würde die normative Kraft des französischen Ideals untergraben, da die Legitimierung ethnischer Kategorien den universalistischen Ansatz nachhaltig destabilisieren würde. Fragen über die nationale Herkunft der Eltern bzw. der Großeltern bei Wahrung von Anonymität und professioneller Ausgestaltung sollten hingegen zukünftig durchaus auch im Rahmen der Volkszählung Berücksichtigung finden. In diesem Kontext müsste unmissverständlich verdeutlicht werden, dass es sich hierbei ausschließlich um ein Mittel zum Zweck, d.h. um ein wichtiges Element im Kampf gegen rassische Diskriminierung, Rassismus und sozialen Unfrieden, handelt.


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