Für internationale Empörung sorgten im August die Maßnahmen der französischen Regierung zur Ausweisung von Roma aus Frankreich. Seit Anfang des Jahres hat Frankreich bereits rund 8000 Roma in ihre Heimat, meist nach Rumänien und Bulgarien zurückgeschickt.
Insgesamt wird die Zahl der in Frankreich lebenden Roma auf 10.000 bis 15.000 Personen geschätzt. Häufig leben sie in ärmlichen Verhältnissen, selbstgebauten Hütten und illegalen Wagenburgsiedlungen am Stadtrand unter schlechten sozioökonomischen Bedingungen. Dies führt immer wieder zu Auseinandersetzungen mit der französischen Polizei, die nun verstärkt versucht, illegale Roma-Lager aufzulösen.
Ursachen für die Misere gibt es viele. Auch eine mangelnde Integrationspolitik zur Integration der Roma in die französische Gesellschaft vor allem über Bildung und Ausbildung dürfte sicherlich ein zentraler Grund unter vielen sein. Gezielt dafür verfügbare EU-Gelder hat Frankreich in der Vergangenheit nicht ausreichend genutzt. Zahlreiche Medien, Kirchen, Romavertreter und sogar die Vereinten Nationen haben Franlreich für die drastische Romapolitik kritisiert. Auch die Europäische Kommission befasst sich mit der Frage, ob die Ausweisung von Roma aus Frankreich im Sinne des EU-Rechts legal ist. Heikel ist diese Frage besonders in Bezug auf die Roma, die die rumänische oder bulgarische Staatsbürgerschaft haben und damit auch EU-Bürger mit allen Rechten und Pflichten sind. Zwar gelten für Rumänien und Bulgarien als neue EU-Mitgliedsstaaten in den meisten EU-Ländern wie auch in Frankreich Übergangsregelungen bis hin zur vollen Personenfreizügigkeit. Das bedeutet zum Beispiel, dass alle Bulgaren und Rumänen, die in Frankreich leben möchten, eine Arbeitserlaubnis brauchen, die sie jedoch in der Regel nur dann bekommen, wenn kein französischer Staatsbürger für den entsprechenden Arbeitsplatz gefunden werden kann. Zudem sollten sie ausreichende Mittel nachweisen, um selbststädig ihren Lebensunterhalt sichern zu können.
Ab Januar 2014 werden diese Restriktionen jedoch wegfallen und dann werden Rumänen und Bulgaren endgültig von der kompletten Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU profitieren können, wie jeder andere EU-Brüger auch. Trotz der mit EU-Recht zu vereinbarenden Sonderregelungen für Bürger neuer Mitgliedsstaaten kritisierte EU-Justizkommisarin Viviane Reding, dass die französischen Maßnahmen direkt auf die Minderheit der Roma abzielten. Damit wird ein diskriminierender Unterschied zwischen Roma und anderen Bürgern neuer EU-Mitgliedsstaaten wie Rumänien und Bulgarien gemacht. Außerdem ist eine solch drastische Maßnahme wie die Ausweisung lediglich dann rechtens, wenn ein individuelles Vergehen nachgewiesen werden kann, das zum Beispiel die innere Sicherheit gefährdet. Zwar ist klar, dass sich jeder Einwanderer, genau wie jeder Franzose an die Gesetze halten muss, dass die Polizei dies überwacht und gegen Straftäter vorgeht. Die kollektive Ausweisung einer Minderheit scheint damit aber wohl kaum legal rechtfertigbar zu sein.
Aufgrund der aus Brüssel geäußerten Kritik reisten der französische Minister für Einwanderung, Eric Besson und sein Kollege und Minister für Europaangelegenheiten Pierre Lelouche Ende August eigens nach Brüssel, um die Romapolitik ihrer Regierung vor Vertretern der Europäischen Kommission zu verteidigen. Auch andere Staaten wie Italien und Dänemark verschärfen ihre Romapolitik bis hin zu Ausweisung. Inwieweit dies tatsächlich mit EU-Recht vereinbar ist oder nicht, wird die Europäische Kommission weiter prüfen. Abgesehen von der zu klärenden juristischen Frage, bleiben jedoch auch politische Fragen, nicht nur nach den Gründen für eine versäumte Intergration der Roma, sondern auch nach den Motiven der französischen Regierung, insbesondere von Staatspräsident Nicola Sarkozy, erneut eine rechtspopulistische « Null-Toleranz-Politik » zu verfolgen ...
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