Wer gegen geltendes europäisches Wettbewerbsrecht verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen. Das wird gerade auch dem amerikanischen Konzern Google schmerzlich bewusst. Die Suchmaschine, so der Vorwurf, soll Angebote anderer Wettbewerber benachteiligt haben, indem diese Angebote sehr viel weiter unten auf der Ergebnis-Liste platziert wurden als eigene Google-Suchergebnisse. Auch die Werbeflächen am rechten Rand des Ergebnisfeldes soll Google nach eigenen Bewertungsmaßstäben angeordnet haben : Google ermittelt den Wert des Werbepartners und je niedriger der ausfällt, desto mehr muss der Werbepartner zahlen, um einen möglichst guten Platz in der Anzeigen-Reihenfolge zu bekommen. Der dritte Vorwurf bezieht sich auf die sogenannte „Ausschließlichkeitsverpflichtung“, mit der Google-Werbekunden dazu verpflichtet werden, bestimmte Google-Konkurrenten auf ihren Webseiten nicht werben zu lassen. Die Europäische Kommission untersucht jetzt, ob Google seine Position tatsächlich missbraucht hat. Die Prüfung werde einige Monate dauern, so eine Sprecherin des Wettbewerbskommissars Joaquín Almunia. Erst wenn die Prüfung abgeschlossen ist, kann ein Kartellverfahren eingeleitet werden - wenn Google die EU-Kommissare nicht vorher von seiner Unschuld überzeugt oder Korrekturen zusagt. Auch amerikanische Mega-Konzerne dürfen innerhalb der Europäischen Union nicht ungehindert machen, was sie wollen. Microsoft kann ein Lied davon singen : 1,7 Milliarden Euro Strafe musste das Unternehmen wegen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht bereits zahlen.
Artikellogo (cc) manfry/flickr


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