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Heute mal Appetit auf Genkartoffeln ?

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Über die Hintergründe der Zulassung von « Amflora » in der EU

Die Entscheidung hat viel Aufsehen erregt : Anfang März wurde die gentechnisch veränderte Kartoffelsorte « Amflora » nach einem jahrelangen Zulassungsverfahren von der EU-Kommission für den industriellen Anbau genehmigt. Die Diskussion über Vorzüge und Risiken der Gentechnik ist damit wieder voll aufgelebt.


Am 30. November 2009 schrieb die Europaabgeordnete Britta Reimers (ALDE Fraktion) der Europäischen Kommission einen Brief. Sie beklagte darin, dass sich das Zulassungsverfahren für die Genkartoffel Amflora schon Jahre hinzieht und forderte die Zulassung der Kartoffel. Nach mehr als 13 Jahren Diskussion und der dreifachen Bestätigung der Sicherheit der Genkartoffel durch die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) solle sich die Kommission doch wohl endlich zur Zulassung durchringen können. Britta Reimers sieht in der Verweigerung und dem Aufschub dieser Entscheidung eine Belastung für die europäische Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit. Durch solche Blockaden würden wichtige Forschungsunternehmen aus der EU vertrieben.

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Die Europa-Abgeordnete Britta Reimers (ALDE)

Reimers hat sich in einem Brief an Kommissionspräsident Barroso für die Zulassung der gentechnisch veränderten Kartoffelsorte „Amflora“ ausgesprochen.

Bildquelle : Europäisches Parlament

Ein paar Monate später hat die Europäische Kommission schließlich gehandelt und Anfang März 2010 mehrere Beschlüsse gefasst : Die drei Genmaissorten MON 863, NK603, MON 810 sind für den Handel freigegeben worden, aber noch nicht für den Anbau. Die Kartoffel „Amflora“ dagegen darf in der EU ab jetzt zu industriellen Zwecken angebaut werden. Nach dem Kommissionsbeschluss dürfen die Stärke der Genkartoffel oder deren Nebenprodukte als Futtermittel verwendet werden. Nach der geltenden Gesetzgebung dürfen sogar Spuren der Genkartoffel in Lebensmitteln auftauchen, allerdings nur bis zu einem Verschmutzungsgrad von 0,9 Prozent. Hauptsächlich wurde die Kartoffel jedoch zu industriellen Zwecke entwickelt. Sie enthält besonders viel Stärke, die zum Beispiel in der Papier- oder Betonherstellung verwendet werden kann. So sollen Produktionsvorgänge verbessert und der Rohstoff-, Energie-, und Chemikalienverbrauch sowie der CO2 Ausstoß verringert werden. Der Kommissionsbeschluss enthält zudem sehr strenge Auflagen für den Anbau dieser Kartoffel. Um die Ausbreitung der gentechnisch veränderten Kartoffel in die Umwelt zu verhindern, dürfen nach der Ernte keine Kartoffeln auf dem Acker verbleiben.

Die meisten Europäer bleiben skeptisch

Britta Reimers und das Unternehmen BASF, das den Zulassungsantrag eingereicht hat, werden diese Beschlüsse sicherlich als Schritt in die richtige Richtung bewerten. Der Streit um die Gentechnik ist damit aber noch lange nicht zu Ende : Umweltschutzorganisationen wie Greenpeace und WWF, sperren sich seit langem gegen gentechnisch veränderte Futter- und Lebensmittel. Aber auch viele Bürger und einige Europaabgeordnete protestierten gegen die Zulassung. Europaweit berichteten viele Medien mit Skepsis. Damit hat die Zulassung der Kartoffel wohl zumindest einen fahlen Beigeschmack. Überraschend kommt das nicht, denn gentechnisch veränderte Lebensmittel werden von der Bevölkerung europaweit seit langem sehr skeptisch und eher ablehnend bewertet.

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Protestaktion der Fraktion der Grünen/EFA am 10. März 2010 im Europäischen Parlament

Die Fraktionsvorsitzende Rebecca Harms befragt Kommissionspräsident Barroso zur Zulassung von Amflora in der EU.

Bildquelle : flickr.com, Europäisches Parlament

Umfragen, die zum Beispiel im Rahmen des Eurobarometers durchgeführt wurden, zeigen regelmäßig, dass ein großer Teil der europäischen Bürger gegen den Gebrauch gentechnisch veränderter Pflanzen und Organismen in der Lebensmittelproduktion ist. Dabei wird vor allem auf negative gesundheitliche Auswirkungen hingewiesen. Beispielsweise kann das gentechnisch modifizierte oder übertragene Material Allergien auslösen, in die Natur oder gar die menschliche DNA gelangen. Die Amflora-Kartoffel enthält zum Beispiel Antibiotika-Resistenzmarkergene, also Genmaterial, das gegen bestimmte Antibiotika resistent ist. Wenn dieses Material zum Beispiel auf Bakterien übertragen würde, verlören gewisse Antibiotika ihre Wirkung. Die EFSA hat dieses Genmaterial in ihrer Risikobewertung jedoch für unbedenklich befunden und laut ihrer Tests ist die Übertragung wohl auszuschließen.

Dennoch halten viele Bürger die neuen Lebensmittel für unnatürlich und unausgereift. Sie wollen keine Versuchskaninchen sein, ist der Nutzen für die Konsumenten doch bisher nicht offensichtlich. Die neuen Lebensmittel sind weder billiger, noch schneiden sie bei Geschmack, Nährstoffen oder Haltbarkeit besser ab. Die Risiken stechen daher stärker ins Auge. Greenpeace argumentiert zudem, dass es auch konventionell gezüchtete Alternativen auf dem Markt gibt und dass die Fortschritte der Gentechnik trotz Unmengen an Fördergeldern verschwindend klein sind. Es gibt immer noch keine Kartoffel die auf salzigem Boden wächst, große Trockenheit aushält oder ähnliche vorzügliche Eigenschaften aufweist.

Bis aufs Kartoffelherz geprüft ? Das Zulassungsverfahren der Kommission

Die Befürworter der Gentechnik bekräftigen immer wieder, dass Europa weltweit über eines der strengsten wissenschaftlichen Prüfverfahren für gentechnisch veränderte Organismen verfüge. Es ist wohl wahr, dass die ablehnende Haltung der Öffentlichkeit die Gesetzgebung der EU im Bereich der gentechnisch veränderten Organismen (GVO) spürbar geprägt hat. So dürfen in der Union gentechnisch modifizierte Organismen, sei es Saatgut, Futter, oder Lebensmittel weder in der Landwirtschaft noch in der Nahrungsmittelproduktion ohne offizielle Zulassung verwendet werden.

Was ist Gentechnik ?

Gentechnisch veränderte Organismen sind Organismen, deren Genmaterial auf eine Art unnatürliche/technologische Art verändert wurde. Durch Gentechnologie können einzelne Gene von einem Organismus in einen anderen verschoben werden, also auch Gene unter nicht verwandten Arten ausgetauscht werden. Zunächst war das Ziel dabei, Kulturpflanzen gegen Krankheiten resistenter zu machen und den Pflanzenschutz effektiver zu gestalten. Mit der Zeit kamen weitere Ansprüche dazu : Es sollen neue Sorten gezüchtet werden, die zum Beispiel länger haltbar sind, größeren Nährwert haben, ertragreicher sind und weniger Kosten verursachen. Alle Genpflanzen, die heute weltweit erhältlich sind, haben Gene von Mikroorganismen eingesetzt bekommen und sollen entweder gegen Insekten, gegen Vireninfektionen oder gegen bestimmte Herbizide resistenter sein, als herkömmliche Arten.

In der EU werden Zulassungen abhängig von der Art des GVO-Produktes und der beabsichtigten Verwendung nach verschiedenen Rechtsvorschriften erteilt. Die wichtigsten sind :

- Die Europäische Richtlinie 2001/18/EG und die darauf beruhenden nationalen Gentechnikgesetze in den Mitgliedstaaten, für die Freisetzung und das Inverkehrbringen von GVO (z.B. für Zulassung von GVO für landwirtschaftlichen Anbau). Sie legt bestimmte Verpflichtungen wie die Bewertung der Risiken für die Umwelt und die Bereitstellung von Informationen fest.

- Die Europäische Verordnung (EU) 1829/2003 für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel ermöglicht eine Zulassung für den Anbau und/oder den Handel, die für 10 Jahre gültig ist.

- Die Europäische Verordnung (EU) 1830/2003 wird komplementär zu 1829 verwendet und erweitert den GVO Begriff : Es fallen alle Nahrungsmittel, die mit Gentechnik erzeugt wurden darunter, egal ob sie wirklich veränderte DNA oder Proteine enthalten oder nicht. Die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung dieser GVO Erzeugnisse muss gewährleistet sein.

Um zugelassen zu werden, müssen die GVO ein vereinheitlichtes strenges Prüfungs- und Sicherheitsbewertungsverfahren absolvieren. Dieses wird von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nach wissenschaftlichen Kriterien durchgeführt. Unter anderem werden direkte gesundheitliche Wirkungen, Toxizität, Allergenizität und mögliche unbeabsichtigte Wirkungen untersucht. Der Bericht der EFSA dient dann als Grundlage für die Entscheidung. Letztendlich liegt diese aber bei der Europäischen Kommission und den 27 Mitgliedstaaten. Eine Zulassung gilt für 10 Jahre und erlaubt die Nutzung und den Anbau des Genprodukts für die Futter- und Nahrungsmittelindustrie, ebenso ist die Freisetzung in die Umwelt damit erlaubt. Die Zulassung verpflichtet den Hersteller, das Produkt zu kennzeichnen und auf dem Etikett deutlich sichtbar machen, bei welchen Zutaten es sich um genetisch veränderte handelt. Des Weiteren gilt die Regel des 0,9%-Verschmutzungsgrades, welche das Problem der Kontamination konventioneller Nahrungsmittel durch zufällige Spuren von GVO betrifft. Erzeugnisse, die weniger als 1% GVO Material enthalten, müssen nicht gekennzeichnet werden. Es muss allerdings nachgewiesen werden, dass die Verschmutzung zufällig geschah oder technisch nicht vermeidbar war. Problematisch ist, dass niedrige Konzentrationen von GVO in Lebensmitteln meist nicht entdeckt werden können.

Die internationale Perspektive

Wie sicher das EU-Prüfungsverfahren nun ist, lässt sich schwerlich bewerten. Jedenfalls haben die Kommission und der Ministerrat durch das lange Zögern vor der Bewilligung der Genkartoffel die wissenschaftliche Kompetenz der EFSA mehrmals in Frage gestellt, so dass diese sich sicherlich davor hüten wird, schlampige Berichte abzugeben. Kritiker stellen hingegen sogar die Unabhängigkeit der Behörde von industriellen Interessen in Frage. Auch die EU-Kommission selbst bleibt von solcher Kritik nicht verschont. Ausschlaggebend hierfür waren vor allem die Versuche der Kommission, nationale Anbau- und Verkaufsverbote zu kippen. Befürchtungen, dass der europäische Markt nun mit Generzeugnissen überschwemmt würde, kann man vorerst beiseite schieben, hat die Kommission sich doch in vielen Fällen eher zögerlich gezeigt und Produkte weiterhin in der Warteschleife liegen lassen.

Gleichzeitig muss auch der internationale Druck berücksichtigt werden. Die nationalen Importverbote, die manche EU-Staaten aufgefahren haben, erbosen die USA, Kanada und andere GVO-Exporteure, die endlich Zugang zum europäischen Markt haben möchten. Der Konflikt wurde schon vor die Welthandelsorganisation (WTO) getragen, und die EU einer unmäßigen Verzögerung der Zulassungsentscheidungen schuldig befunden. Die Handelspartner drohen mit erhöhten Preisen und anderen Sanktionen. Die Kommission versucht mit ihren zögerlichen Zulassungen also auch die Balance zu halten zwischen den Ansprüchen der EU-Mitgliedstaaten und den Forderungen der internationalen Handelsorganisation. Sie bemüht sich dabei, die EU-Regelungen nicht aufzuweichen.

Die richtige Entscheidung gibt es nicht

Trotz der weitverbreiteten Ablehnung der Gentechnik im Nahrungsmittelbereich, ist eine nicht vernachlässigbare Minderheit der Bürger auch für die Gentechnik. Die Befürworter bemängeln, dass die anhaltende Skepsis und die blockierende Gesetzgebung die EU, obwohl dort einige der ersten großen wissenschaftlichen Durchbrüche im Bereich der Gentechnik erreicht wurden, auf die hinteren Plätze zurückwerfen würden. Zudem sei es wirtschaftlich unsinnig, den Anbau von bestimmten Produkten zu verbieten, aber zugleich den Import zu erlauben, wie es beispielsweise bei Genmais der Fall ist.

Der große Konsens ist deswegen, dass Landwirte und Konsumenten die Wahl haben sollten, ob sie gentechnisch veränderte Lebensmittel kaufen oder anbauen möchten oder nicht. Deswegen ist das Kennzeichnen dieser Produkte und die Gewährleistung, dass gentechnische Produkte in abgesperrten Anlagen angebaut werden, damit die Vermischung des veränderten Genmaterials mit natürlichen Arten ausgeschlossen wird, von großer Bedeutung in der EU-Gesetzgebung.

Bildquelle Artikellogo : flickr.com, banger1977


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Silentjay
14 avril 2010
13:32
Heute mal Appetit auf Genkartoffeln ?

Gentechnisch veränderte Organismen sind Organismen, deren Genmaterial auf eine Art unnatürliche/technologische Art verändert wurde.

Sehr schwammig. Gentechnik ist zwar technisch. Die Manipulation von Erbgut erfolgt aber mit Enzymen und Zellen die natürlich sind. Ebenso wird die DNA so welche eingefügt wird meistens aus anderen Organismen extrahiert. Wenn ich Organismen Mutagenen aussetze, sind sie danach noch natürlich ?

Alle Genpflanzen, die heute weltweit erhältlich sind, haben Gene von Mikroorganismen eingesetzt bekommen und sollen entweder gegen Insekten, gegen Vireninfektionen oder gegen bestimmte Herbizide resistenter sein, als herkömmliche Arten.

Ist so nicht richtig, Amflora z.B. hat nur antisense-DNA eingesetzt bekommen. (vom Maker mal abgesehen) Somit wird lediglich die Produktion von Amylose unterdrückt. Aber wenn man technisch sehen möchte... die DNA wurde wahrscheinlich vorher in Mirkoorganismen vermehrt. Nicht das man das feststellen könnte...

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Franziska Koch
17 avril 2010
17:45
Heute mal Appetit auf Genkartoffeln ?

Danke für diese technischen Anmerkungen/Berichtigungen.

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Im Internet

Transparenzinitiative „Transgen“
Vergleichstabelle der EU-Verordnungen

EUROPA-Portal
Zusammenfassung der EU-Gesetzgebung zum Thema Gentechnik

EU-Kommission
Liste der GVO, die in der EU autorisiert wurden

WHO (Weltgesundheitsorganisation)
20 Fragen zu Genlebensmitteln (auf Englisch)

EFSA (Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit)
Informationen zu GVO und zum Zulassungsverfahren in der EU

Verein Roma Service
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