Bereits im Oktober hat sich die Europäische Kommission in einem veröffentlichten Bericht für eine Aussetzung des Verfahrens zur Reproduktion aller zum Zwecke der Lebensmittelerzeugung gehaltenen Tiere in der EU ausgesprochen - kurz : gegen die Klonierung zum Verzehr bestimmter Tiere.
Diese Entscheidung ist vielleicht gerade deshalb so interessant, weil es von wissenschaftlicher Seite her keinen Grund gibt, den Verzehr von geklontem Fleisch zu verbieten. Das heißt, dieses Fleisch wird als sicher eingestuft und stellt keine Gefahr für den Menschen dar.
Geklontes Fleisch in der EU soll demnach nicht wegen Lebensmittelsicherheitssorgen verboten werden, sondern aufgrund ethischer Bedenken. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat festgestellt, dass das Tierschutzniveau bei geklonten Tieren besorgniserregend ist : Die Sterblichkeitsrate bei geklonten Embryos liegt sehr hoch, und selbst im Fall einer Geburt sterben die geklonten Tiere oft kurz danach an Herz-Kreislaufversagen, Atmungsproblemen, Leber- oder Nierenversagen, Immunschwächen oder Muskel-Skelett-Anomalien. Die Kommission berücksichtigt außerdem die negative öffentliche Meinung, die ein Verbot befürwortet.
Dennoch ist das vorgeschlagene Verbot der Kommission nur begrenzt gültig. Wegen Handelsfragen soll der Import von Samen und Embryonen geklonter Tiere weiterhin erlaubt sein, auch wenn geklontes Fleisch an sich künftig nicht mehr importiert werden darf.
Artikellogo (cc) außerirdische sind gesund/flickr


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