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Prostitution : Europas Sorgenkind

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In einer Europäischen Union ohne Grenzen, die ihren Bürgern freien Reiseverkehr gewährt, mit einem einzigartigen Markt, der auf harmonisierte Reglementierung hinarbeitet, stellt sich irgendwann die Frage nach dem Problem der Prostitution. Ein kleiner Überblick zur Situation der Prostitutionspolitik in Europa.


Zur Vertiefung...

Diese Analyse stellt in keiner Weise eine beabsichtigte Stellungnahme dar, was die Prostitution betrifft. Prostitution ist ein derart delikates Thema, dass es vor jeder Urteilsfällung unabdingbar ist, zumindest die verschiedenen Systeme zu kennen, die von den einzelnen Ländern gewählt wurden. Eine Aussprache für oder gegen eines dieser Systeme sollte das Ergebnis einer angeregten Reflexion über den Gegenstand und keine bloße Wiedergabe von Gemeinplätzen sein. Für weitere Informationen empfehlen wir den umfassenden Bericht der ‚Mission d’information sur la prostitution en France‘ (Anm. : Enquête-Kommission der französischen Nationalversammlung zur Prostitution in Frankreich ; siehe Link weiter unten). Außerdem ist es nützlich, die verschiedenen Auswertungsberichte symbolischer Gesetzgebung, etwa aus Schweden und den Niederlanden, zu konsultieren.

Warum erregt Prostitution in Europa noch immer solch ein Aufsehen ? Ginge man mit dieser Frage auf die Straße, man würde von jedem eine andere Antwort erhalten. Prostitution berührt uns in unserem Innersten, in unserem ethischen Bewusstsein, in unseren ideologischen Vorstellungen, in unserer Sexualität. Es ist ein Thema, das die Gemüter entflammt – und das seit Jahrhunderten. Die Prostitutionspolitik in Europa entwickelt sich indes weiter, und kämpft doch immer wieder mit denselben Schwierigkeiten : Die enge Verbindung zwischen Prostitution und Menschenhandel, die Gewalt gegen Prostituierte, der Anspruch auf körperliche Selbstbestimmung... Die Debatten nehmen kein Ende.

Abolitionismus, Reglementarismus und Prohibitionsimus : Eine vielseitige und abwechslungsreiche Prostitutionspolitik

’Puticlub’ in Jonquera, Spanien
In Spanien darf man(n) mit einer Ausschank-Lizenz auch ein Bordell betreiben.
Quelle : http://blog.slate.fr/

Die in Kraft getretene Gesetzgebung in Europa folgt im Wesentlichen drei großen Grundmodellen : Abolitionismus, Reglementarismus und Prohibitionismus. In der Theorie klar voneinander abgetrennt, stecken unterschiedliche Realitäten hinsichtlich der staatlichen Traditionen dahinter.

Der Abolitionismus zielt darauf ab, jegliche Form der Reglementierung von Prostitution abzuschaffen, um sie nicht durch eine etwaige juristische Anerkennung zu begünstigen. Die Prostituierten müssen ihren Beruf alleine und selbstständig ausüben und dürfen der öffentlichen Ordnung nicht schaden. Zuhälterei und sexuelle Ausbeutung werden geahndet. Die Bewegung begründet sich im Kampf um die Abschaffung der Sklaverei (daher auch der Name) und berücksichtigt zwei Prinzipien : Der Respekt der Menschenrechte und die Nicht-Diskriminierung von Prostituierten.

Frankreich gehört seit der berühmten ‚Loi Marte Richard‘ zu den abolitionistischen Ländern (Anm. : Marthe Richard war eine Prostituierte und spätere Stadtverordnete von Paris, die das nach ihr benannte Gesetz initiierte) : Dieses Gesetz von 1946 rief die Schließung sämtlicher Bordelle in Frankreich hervor. Am 2. Dezember 1949 unterzeichnete Frankreich die UN-Konvention über die Unterdrückung von Menschenhandel und die Ausbeutung von Prostituierten, ein abolitionistisches Abkommen das festhält, dass „die Prostitution und das sie begleitende Übel des Menschenhandels zum Zwecke der Prostitution mit der Würde und dem Wert der menschlichen Person unvereinbar sind.“ [1]. Alle Staaten, die dieses Abkommen unterzeichnet haben, müssen jedes Gesetz und jede administrative Praxis außer Kraft setzen, nach derer Personen, die sich für die Prostitution hergeben, sich in gesonderte Register eintragen, bestimmte Papiere besitzen oder sich Sonderregelungen hinsichtlich der Überwachungs- oder Aussagepflicht unterwerfen müssen.

Auch wenn man davon ausgehen kann, dass mehr als die Hälfte der Mitgliedsländer dieses abolitionistische Modell befolgen, ist die Realität doch von Land zu Land eine andere. In Belgien zum Beispiel können die zur Prostitution gehörenden Räumlichkeiten – zum Beispiel Schaufenster – genehmigt werden, was in vielen abolitionistischen Ländern nicht der Fall ist. Genauso können in Spanien Etablissements, die über eine Ausschank- oder eine Hotellizenz verfügen, auch ein Prostitutionsgeschäft beherbergen. Frankreich selbst hat 2003 den passiven Kundenfang der Prostituierten, also das Werben von Kunden in der Öffentlichkeit, zur Straftat erklärt. Auch Schweden zählt zu dieser deutlich größeren Kategorie, da man hier zwar die Kunden bestraft, dafür aber die Prostituierten in Ruhe lässt.

Das reglementaristische Modell basiert auf einer administrativen Reglementierung der Prostitution, die wie jede andere wirtschaftliche Erwerbstätigkeit angesehen wird, und somit genauso regelmäßigen medizinischen und behördlichen Kontrollen unterliegt -mit Ausnahme des Ausübungsortes, falls es sich um einen geschlossenen Raum handelt, und von genehmigten Bereichen, wenn es sich um den Straßenstrich handelt. Prostituierte werden bei den öffentlichen Behörden registriert, wo eine gesundheitliche und polizeiliche Akte von ihnen angelegt wird.

Prostitution...
... berührt uns in unserem Innersten, in unserem ethischen Bewusstsein, in unseren ideologischen Vorstellungen, in unserer Sexualität.
Quelle : http://www.flickr.com/photos/joepde...

In den Ländern, die dieses System gewählt haben, bildet die Ermutigung zur Prostitution keinen Strafbestand mehr – anders als die Ausbeutung einer oder eines Prostituierten, Zuhälterei von Minderjährigen oder Gebrauch von Zwang und Gewalt. Griechenland und Ungarn haben dieses System seit 1999 angenommen, die Niederlande ebenso, und Deutschland und Österreich seit 2000. Auch hier variiert die Praxis je nach dem Land, das man betrachtet. Lettland zum Beispiel ist auf dem Papier reglementaristisch, aber die Prostituierten haben hier weder das Recht, ihren Beruf auf der Straße auszuüben, noch sind Schaufenster oder Bordelle erlaubt. Auch in den Niederlanden entscheiden die Kommunen darüber, ob in bestimmten Gebieten die Prostitution untersagt werden soll.

Das prohibitionistische Modell betrifft schließlich nur eine Minderheit, da es nur in zwei EU-Mitgliedsstaaten Anwendung findet : Litauen und Rumänien. Es besteht ein Prostitutionsverbot, und Prostituierte werden mit Bußgeld bestraft.

Die drei traditionellen Modelle zerbrechen also, gemessen an der Realität der Prostitutionspolitik der einzelnen Mitgliedsstaaten. Kein Land gleicht darin dem anderen, obwohl alle gegenseitig voneinander abgucken, um nach dem Modell zu suchen, das am besten funktioniert.

Eine zunehmende Verantwortung auf Seiten der Kunden

Wenn es einen Aspekt gibt, den die Prostitutionspolitik lange Zeit außer Acht gelassen hat, dann ist das die Rolle der Kunden. Die Frage ist immer die nach den Prostituierten oder den Zuhältern, aber die Kunden bleiben lange Zeit im Dunkel, entweichen jeder Befragung und werden nie zum Gegenstand öffentlicher Politik.

Das ändert sich 1999 : Schweden beschließt, Prostitution als eine Form von Gewalt gegen Frauen einzustufen und beginnt somit, sich für ebendiesen Aspekt zu interessieren, und in der Folge die Kunden der Prostitution bestraft. Bisher ist noch kein anderer Mitgliedsstaat diesem Beispiel gefolgt, auch wenn man in Irland und in Frankreich langsam ernsthaft darüber nachdenkt und auch Norwegen und Irland erste Schritte in dieselbe Richtung gehen.

Der Blick richtet sich also seit kurzem auf die Kunden, von denen einige inzwischen bestraft werden. In Frankreich steht die Inanspruchnahme der Prostitution von Minderjährigen oder in besonderem Maße wehrlosen Personen seit 2002 unter Strafe, genauso in Belgien. In Finnland wird seit 2006 geahndet, wer die Dienste von Prostituierten in Anspruch nimmt, die selbst Opfer von Menschenhandel sind. In Großbritannien gilt dasselbe für den Verkehr mit Prostituierten, die ihren Beruf unter Zwang ausüben. In den Niederlanden werden die Kunden in Informationskampagnen dazu aufgefordert, Fälle von sexueller Ausbeutung, von denen sie eventuelle Kenntnisse haben, zu denunzieren. Hier wird zurzeit auch ein Gesetzesentwurf diskutiert, der darauf abzielt, die Kunden von nicht national registrierten prostituierten Personen zu bestrafen.

Auch die Europäische Union beginnt allmählich, sich stärker für die Kundschaft zu interessieren. Eine Richtlinie vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel und zum Opferschutz sieht vor, dass alle Mitgliedsstaaten „die geeigneten Maßnahmen wie Bildung und Ausbildung [treffen], um der Nachfrage, die jegliche Form von Ausbeutung im Zusammenhang mit Menschenhandel begünstigt, entgegenzuwirken und diese zu schwächen“ [2]. Dies ist der erste europäische Gesetzestext, der die Kunden von Prostitution betrifft. Doch trotz dieses entscheidenden Schrittes gelingt es den europäischen Institutionen nicht, eine gemeinsame Stellungnahme zum Thema Prostitution zu formulieren.

Prostitution fällt unter das „europäische Gemeinschaftsrecht des freien Dienstleistungsverkehrs“

Angelegenheit der EU-Mitgliedstaaten
In Sachen Prostitution hält sich die Europäische Union lieber raus.
Quelle : http://www.flickr.com/photos/563954...

Die einzige Institution, die bislang deutlich zu einer bestimmten Form der Prostitution Stellung bezogen hat, ist der Gerichtshof der Europäischen Union, der sich am 20. November 2001 anlässlich des Jany-Rechtsspruchs zum Thema geäußert hat. Es handelt sich dabei um eine Gruppe polnischer und tschechischer Staatsangehöriger, die sich in Amsterdam niederlassen wollten, um als Prostituierte zu praktizieren, und denen von den Niederlanden eine Aufenthaltsgenehmigung verwehrt wurde.

Unter Berufung darauf, dass es nicht seine Sache sei, „die Beurteilung der Gesetzgeber der Mitgliedstaaten, in denen eine angeblich unsittliche Tätigkeit rechtmäßig ausgeübt wird, durch seine eigene Beurteilung zu ersetzen“ [3], hat der Gerichtshof der Europäischen Union doch eine eigene Definition der Prostitution abgegeben : Diese besteht „in einer Tätigkeit [...], durch die der Leistungserbringer gegen Entgelt eine Nachfrage des Leistungsempfängers befriedigt, ohne materielle Güter herzustellen oder zu veräußern“ [4]. Daraus schließt man : „Die selbständig ausgeübte Prostitutionstätigkeit kann als eine gegen Entgelt erbrachte Dienstleistung angesehen werden und fällt folglich unter [die Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts bezüglich der] selbstständigen Erwerbstätigkeiten“ [5]. Der Gerichtshof hat also eine reglementaristische Position eingenommen, die er bis heute nicht verändert hat.

Die europäischen Institutionen, eine Bühne für zahlreiche Debatten

Von Seiten der übrigen europäischen Institutionen herrschte bisher anscheinend absolute Windstille : Prostitution ist eine Angelegenheit der einzelnen Mitgliedsstaaten, und an dieser Tatsache möchte die Kommission wohl auf keinen Fall etwas ändern.

Nichtsdestotrotz wird die Prostitution notwendigerweise immer dann thematisiert, wenn es darum geht, neue Maßnahmen gegen den Menschenhandel einzuführen, da die Schnittmenge mit den Opfern von sexueller Ausbeutung sehr groß ist. Es muss also darüber gesprochen werden, aber am liebsten so wenig wie möglich. Daher kommt es auch, dass in so wichtigen internationalen Verträgen wie dem Palermo-Protokoll der UN von 2000 zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels [6], oder dem 2005 in Warschau getroffenen Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels [7], der Begriff Prostitution nur in den Definitionen erscheint, die sich mit der Ausbeutung auseinandersetzen. Dasselbe gilt für die eingangs erwähnte Richtlinie [8].

Wie im Bericht der Enquête-Kommission zur Prostitution in Frankreich betont wird, „bedeutet das nicht, dass ihre anderen Bestimmungen die Prostitution nicht betreffen. Aber sie beziehen sich nur insofern auf die Prostitution, als sie eine Folge des Menschenhandels und/oder der sexuellen Ausbeutung ist, und in keinem Fall auf die Prostitution als solche“ [9].

Schweigen herrscht also in den europäischen und internationalen Texten, obwohl es innerhalb der europäischen Institutionen von Debatten zum Thema nur so wimmelt. Die von Deutschland ausgerichtete Fußball-Weltmeisterschaft 2006 ist diesbezüglich ein bezeichnendes Beispiel. Da sie in einem Land organisiert wurde, in dem die Prostitution legalisiert ist, stand sie unter Verdacht, den Frauenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung zu begünstigen, wie alle großen internationalen Sportveranstaltungen : „Bei Ereignissen wie den Olympischen Spielen, internationalen Sportveranstaltungen, Weltausstellungen oder großen Kongressen, erfahren Prostitution und sexuelle Dienste, so scheint es, immer eine spektakulären Anstieg. Und es gibt zahlreiche Frauen, die von falschen Versprechungen einer zulässigen Arbeit als Bedienung, Tänzerin oder Hausangestellte in einem reichen Land angezogen werden, und die anschließend dazu gezwungen werden, als Sexsklavinnen zu arbeiten.“ [10]

Eine revolutionäre Resolution

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Rote Karte für Zwangsprostitution

Die Kampagne wurde pünktlich zur Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland gestartet.

Quelle : Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament hat deshalb die stark in den Medien repräsentierte Kampagne ‚Rote Karte für Zwangsprostitution‘ initiiert, und hat die Veranstaltungen anlässlich des Weltfrauentages 2006 im Zeichen der Zwangsprostitution im Rahmen von nationalen sportlichen Ereignissen stattfinden lassen. Natürlich haben sich die Debatten der Tagung nicht einzig und allein um dieses Thema gedreht : Einige Teilnehmer, insbesondere die Abgeordneten, wollten grundsätzlich die Frage nach der Prostitution diskutieren, und haben zu recht betont, dass die Unterscheidung zwischen freiwilliger Prostitution und Zwangsprostitution letztlich zu einer Legitimierung des Reglementarismus führen würde.

Seit 2006 wird die Debatte innerhalb der europäischen Institutionen fortgesetzt, besonders im parlamentarischen Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM). Der Ausschuss hat, da man der endlosen Debatten allmählich überdrüssig geworden war, einen relativ revolutionären Text entworfen, der vom Europäischen Parlament am 5. April 2011 angenommen wurde. Die Resolution über die Prioritäten und der Entwurf des neuen politischen Rahmens der EU auf dem Gebiet der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen konnte eine Einigung der Abgeordneten in zwei zentralen Punkten erreichen :
-  Die Prostitution ist eine Verletzung der Menschenrechte und sie bildet ein schwerwiegendes Problem innerhalb der Europäischen Union.
-  Keine Unterscheidung zwischen freiwilliger Prostitution und Zwangsprostitution : Jede Art der Prostitution wird berücksichtigt, und zwar in einer deutlich abolitionistischen Vorgehensweise. Nach diesen beiden amtlichen Feststellungen, fordert das Europäische Parlament, „den Zusammenhang zwischen den rechtlichen Rahmenbedingungen im jeweiligen Mitgliedstaat und Form und Ausmaß der Prostitution näher zu untersuchen“ [11].

Wird die Kommission diesen Appell verstehen, wenn es um die Ausarbeitung einer Strategie zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen geht ? Werden die Debatten rund um die Strafbarkeit der Kunden, die aktuell Frankreich erschüttern, einen Einfluss auf die Europäische Union ausüben ? Nur die Zukunft wird Antworten auf diese Fragen bringen, aber eines ist sicher : Dieses Sorgenkind wird uns noch einige Zeit weiter beschäftigen.


[1] Der vollständige deutsche Text ist abrufbar unter : http://www.un.org/depts/german/uebe...

[2] Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 14. Dezember 2010 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2011/36/ EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel und zum Opferschutz sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI, Artikel 18.1, vollständiger deutscher Text einsehbar unter : http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ...

[3] Urteil des Gerichtshofes vom 20. November 2001, in der Rechtssache C-268/99, Abschnitt 56 ; deutscher Urteilsspruchs vollständig einsehbar unter : http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-b...

[4] Ebd., Abschnitt 48.

[5] Ebd., Abschnitt 50.

[6] http://www.un.org/Depts/german/uebe...

[7] http://conventions.coe.int/Treaty/G...

[8] Richtlinie 2011/36/EU, siehe : http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ...

[9] Der französische Bericht kann eingesehen werden unter : http://www.assemblee-nationale.fr/1...

[10] Pressemitteilung des Europäischen Parlaments : ‚Rote Karte für Zwangsprostitution‘, März 2006 ; französischer und englischer Text abrufbar unter : http://www.europarl.europa.eu/sides...

[11] Der deutsche Text des Entwurfs ist einsehbar unter : http://www.europarl.europa.eu/sides...


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