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SWIFT-Abkommen : Institutionelles Tauziehen

Am 1. Februar trat das umstrittenen SWIFT-Abkommen zwischen der EU und den USA in Kraft und es wird jetzt schon in Brüssel und Straßburg damit gerechnet, dass das Europäische Parlament – das Mitte Februar darüber entscheiden wird – dagegen stimmen wird. Bei diesem Dokument handelt es sich um ein zwischen der EU und den Vereinigten Staaten geschlossenes Abkommen, das die Weiterleitung von Kontodaten europäischer Bürgern an amerikanische Geheimdienste bei Terrorverdacht ermöglicht. Von besonderem Interesse ist hierbei die Rolle des Parlamentes ; das Abkommen wurde vor dem 1. Dezember 2009 unterschrieben, also vor dem Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages. Seitdem wurden die Kompetenzen und Zuständigkeitsbereiche des Europäischen Parlamentes erweitert, was nun die Zustimmung des EPs verlangt. Es ist kein Geheimnis, dass die große Mehrheit im Parlament gegen dieses Abkommen zwischen der EU und den USA ist und eine Zurückweisung bei der Abstimmung am 10. Februar ist zu erwarten. Hier stehen vor allem Fragen zum Datenschutz und zur Datenspeicherung im Mittelpunkt. Dabei war schon im November kritisiert worden, dass durch dieses Abkommen die privaten Daten (Name, Betrag, Empfänger) von Bankkunden nicht ausreichend geschützt werden. Es bleibt auch offen, ob die erhaltenen Daten auch an Drittstaaten weitergegeben werden können und welche Rolle die EU in solchen Fällen spielen wird. Die Frage, warum das SWIFT-Abkommen am 1. Februar in Kraft treten konnte, obwohl die Zustimmung des Parlamentes noch fehlte, kann man auf ein institutionelles Tauziehen zurückführen : das EP beklagt sich, dass die EU-Minister das Abkommen nur wenige Tage vor dem 1. Dezember schnell entschieden haben und danach den eigentlichen Vertragstext zu spät dem Parlament überreicht haben. Als Grund hierfür wurden fehlende Übersetzungen des Textes genannt. Parlamentarier sind skeptisch – bereits vor der Unterzeichnung des Abkommens hat sich Jerzy Buzek, Präsident des Europäischen Parlamentes, an den damals amtierenden schwedischen Ratspräsidenten gewandt und ihn gebeten, den Text dem EP so schnell wie möglich zukommen zu lassen. Durch die Verspätung wird das Parlament erst später als erwartet entscheiden können, wobei das Inkrafttreten des Abkommens auch nicht verschoben werden konnte, wie die aktuelle spanische Ratspräsidentschaft Ende Januar mitteilte.

Foto : Audiovisueller Dienst der Europäischen Kommission


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