Offiziell sind nur Staaten Mitglieder der Europäischen Union. In einigen der Mitgliedstaaten haben aber regionale Gebietskörperschaften, wie zum Beispiel die deutschen Bundesländer, innerstaatliche Kompetenzen. Lange berücksichtigte die EG die innerstaatliche Struktur ihrer Mitglieder nicht. Mit dem Vertrag von Maastricht änderte sich das : Kapitel 4 errichtete einen europäischen Regionalrat. Der Ausschuss der Regionen (AdR) soll es den Regionen Europas ermöglichen ihren Belangen Gehör zu verschaffen können. Er versteht sich selbst als Hüter des Subsidiaritätsprinzips. Doch wie ist der Ausschuss der Regionen aufgebaut und was sind seine Aufgaben ?