Der Vertrag von Lissabon und das irische „Nein“
Durch den Vertrag von Lissabon erhoffen sich viele eine entscheidungs- und handlungsfähigere, aber auch eine demokratischere und bürgernähere Europäische Union, die den an sie gestellten Anforderungen in einer globalisierten Welt besser gerecht werden kann. Mit dem negativen Ausgang des irischen Referendums am 12. Juni 2008 rückte das für den 1. Januar 2009 geplante Inkrafttreten des Vertrags in weite Ferne.

- Noch eine irische Nein-Kampagne ?
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Auf dem Gipfel des Europäischen Rates am 18. und 19. Juni 2009 wurde einem zweiten irischen Referendum im Oktober der Weg geebnet. Nun beginnt die erneute Wahlkampagne.
Quelle : www.flickr.com, William Murphy
Nach einer kurzen Zeit der Unentschlossenheit entschied man sich jedoch dafür, den Ratifizierungsprozess in den anderen EU-Mitgliedsstaaten fortzusetzen und Irland gewisse Garantien zuzugestehen, um anschließend die irische Bevölkerung erneut abstimmen zu lassen. Schon im Dezember 2008 machte der französische Präsident Sarkozy, zu diesem Zeitpunkt EU-Ratspräsident, einen den Iren entgegenkommenden Vorschlag : Es würden weiterhin alle EU-Mitgliedsstaaten einen Kommissar stellen und Irland erhalte rechtliche Garantien in den Bereichen Steuerpolitik, Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie soziale und ethische Fragen, wie beispielsweise dem irischen Abtreibungs- und Familienrecht. Auf dem EU-Sommergipfel wurde nun entschieden, den Iren diese Garantien in einem Sonderprotokoll zuzugestehen.
Nun sollen die Iren im Oktober 2009, und nicht wie geplant noch vor den Europawahlen, erneut abstimmen. Es wird angenommen, dass die Wirtschaftskrise den Iren ein „Ja“ abringen wird, da ein erneutes „Nein“ einem Austritt Irlands gleichkäme und dies angesichts der schwierigen Lage nicht im irischen Interesse wäre. Dennoch bleibt auch der zweite Wahlausgang ungewiss und einige Staats- und Regierungschefs gaben sich beim Sommergipfel am vergangenen Wochenende gefährlich zuversichtlich für einen positiven Ausgang des Referendums in Irland. Ein irisches « Ja » würde ermöglichen, den Vertrag noch vor Ende des Jahres in Kraft treten zu lassen. Jedoch auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten gab oder gibt es noch Probleme : Deutschland, Polen und Tschechien haben das Vertragswerk noch nicht ratifiziert.
Der Ratifizierungsstand in anderen EU-Mitgliedsstaaten
In Frankreich und den Niederlanden hat man nach den negativen Referenden im Jahr 2005 zum Verfassungsvertrag ein erneutes Referendum zum Vertrag von Lissabon durch ein parlamentarisches Votum umgangen. Dies wurde häufig kritisiert, und viele forderten ein neues Referendum über den EU-Reformvertrag, der sich ihrer Meinung nach nur geringfügig von dem von ihnen abgelehnten Verfassungsvertrag unterschied.

- Seit’ an Seit’ in einer schwierigen Partnerschaft
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Václav Klaus, hier als Ratspräsident zusammen mit Kommissionspräsident José Manuel Barroso, verweigert weiterhin seine Unterschrift unter dem Lissabon-Vertrag.
Auch Polen, die Tschechische Republik und selbst Deutschland haben den EU-Reformvertrag noch nicht ratifiziert. Zwar haben das tschechische Parlament und vor kurzem auch der Senat dem Vertrag inzwischen zugestimmt, aber die Unterzeichnung durch Staatspräsident Klaus steht noch aus. Obwohl die Tschechische Republik zurzeit die EU-Ratspräsidentschaft inne hat, ist ihr Staatspräsident, Václav Klaus, alles andere als ein überzeugter Europäer. Er überraschte nun mit einem Vorschlag zu einem neuen Ratifizierungsverfahren, da die Zugeständnisse an Irland die Vertragsmodalitäten, die 2007 einvernehmlich festgelegt wurden, verändere und daher eine erneute Ratifizierung nötig machten.
In Deutschland wartet Bundespräsident Köhler vor der Ratifizierung noch auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das sich wegen des Reformvertrags mit zahlreichen Klagen konfrontiert sieht. In einer Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Januar 2009 heißt es bezüglich einer der Klagen : „Der Beschwerdeführer (...) macht mit seiner Verfassungsbeschwerde geltend, dass das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon das Demokratieprinzip, den Grundsatz der souveränen Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland und das Prinzip der Gewaltenteilung verletze.“ Voraussichtlich wird das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung am 30. Juni 2009 bekanntgeben.
Kritik am Lissabon-Vertrag und die Krise der EU
Wie die Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht in Deutschland zeigen, werden in allen Staaten, auf allen Ebenen, nationale Souveränitätsverluste, das Demokratiedefizit der EU und ein Absinken des Grundrechtsstandards kritisiert. Und schaut man sich die Länder an, in denen Referenden wiederholt oder schließlich umgangen wurden, bleibt tatsächlich ein bitterer Beigeschmack.
Gerade in den aktuellen Krisenzeiten scheinen die europäische Idee und die Vorteile der EU ganz weit hinten in den Köpfen zu sein, während nationaler Protektionismus, nationale Arbeitslosenzahlen und nationale soziale Probleme im Vordergrund stehen. Das hat der Wahlkampf zu den Europawahlen erneut gezeigt. Zwar gibt es Ansätze einer europäischen Krisenstrategie, doch diese wirkt im Verhältnis zum Ausmaß der Krise eher verhalten. Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten zeichnen sich gegenüber ihrer Bevölkerung zurzeit nicht gerade als beispielhafte Europäer aus, sondern wollen als nationale Krisenmanager erscheinen. Dabei lässt sich die Frage stellen, ob die Situation heute nicht anders oder gar besser aussehen würde, wenn der EU-Reformvertrag schon in Kraft wäre. Eines scheint zumindest sicher, mehr als fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Nizza ist ein neuer Vertrag für eine Europäische Union mit 27 Mitgliedsstaaten dringend notwendig.
Eine weitere Version dieses Artikels erschien ebenfalls im EU-WahlSpezial der OnlineAkademie der Friedrich-Ebert-Stiftung
Bildquelle des Logos : Audiovisueller Dienst der Europäischen Kommission


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Trattato di Lisbona : ultime ratifiche in vista ?

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